Diskriminierungsprozess in Köln: Frau zu klein für Pilotenjob?

Das Landesarbeitsgericht Köln beschäftigt sich mit dem Fall einer Frau, die sich von der Lufthansa wegen ihrer Körpergröße diskriminiert fühlt.
dpa |
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Köln - Obwohl sie alle Tests für eine Pilotenausbildung bestanden hatte, wurde sie abgelehnt - Begründung: Mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern sei sie 3,5 Zentimeter zu klein. Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass sie dadurch als Frau diskriminiert wird, weil Frauen im Durchschnitt nun mal kleiner sind als Männer.

Die Lufthansa hält dagegen, dass die Mindestgröße erforderlich sei, um das Flugzeug sicher zu steuern. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Köln im vergangenen Jahr der Frau eine Entschädigung verweigert.

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