Die Schreibtisch-Fallen

Darf ich am Arbeitsplatz mein Handy aufladen? Bier trinken? Nägel lackieren? Wer die Regeln nicht genau kennt, riskiert eine Abmahnung. Die AZ hat einen Experten gefragt.
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Zurück am Schreibtisch, dieselben Gesichter, ein bisschen brauner vielleicht, derselbe Ärger? Die AZ erklärt, wie man den Urlaub rettet.
Gregor Feindt Zurück am Schreibtisch, dieselben Gesichter, ein bisschen brauner vielleicht, derselbe Ärger? Die AZ erklärt, wie man den Urlaub rettet.

Darf ich am Arbeitsplatz mein Handy aufladen? Bier trinken? Nägel lackieren? Wer die Regeln nicht genau kennt, riskiert eine Abmahnung. Die AZ hat einen Experten gefragt.

Fleischpflanzerl vom Buffet essen oder einen Pfand-Bon einstecken: Wer das am Arbeitsplatz tut, riskiert eine Kündigung, wie in der Abendzeitung zu lesen war. Doch was darf man eigentlich am Schreibtisch im Büroalltag – und was sollte man lieber nicht tun? Die AZ hat Nils Bronhofer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gefragt.

FÜSSE HOCHLEGEN

Grundsätzlich nicht verboten. Allerdings hat der Arbeitnehmer die „Treuepflichten“: Die besagen, dass man sich am Arbeitsplatz anständig verhalten soll. Wer in Büro, das von außen nicht einzusehen ist, die Füße auf den Tisch legt, dürfte keine Probleme bekommen. In einem Kunden-Meeting ist das etwas anderes.

POSTER AUFHÄNGEN

Geht. Solange es die Identität des Unternehmens nicht verletzt. Schwieriger wird es mit Pin-Ups: Die können als sexuelle Belästigung gelten. Mitarbeiterinnen könnten sich durch Pamela Anderson im Bikini herabgesetzt fühlen – der Chef kann abmahnen. Mit politischen Plakaten muss man ganz vorsichtig sein, weil sie Konfliktpotenzial mit sich bringen. Vor der Abmahnung sollte einen der Arbeitgeber bitten, das Plakat zu entfernen. Pornografischen Bildern sind gar nicht erlaubt, da kann der Chef sofort abmahnen.

HANDY AUFLADEN

Der Chef kann kündigen – und zwar fristlos. Das ist zwar heftig, vor Gericht würde der Arbeitgeber aber wahrscheinlich recht bekommen. Denn das Aufladen eines Handys zählt als Diebstahl von Strom. Wie klein der Betrag ist, ist dabei egal. Das Gericht macht keine Abstufungen. Das Diensthandy aufzuladen ist dagegen selbstverständlich erlaubt.

MUSIK HÖREN

Wer im Großraum Musik hört und andere dadurch stört, muss es sein lassen. Der Arbeitnehmer hat auf Musik am Arbeitsplatz keinen Anspruch. Auch, wenn das bei Behörden Alltag ist. Manchmal fördert es ja sogar die Motivation. Kopfhörer sind ebenfalls nicht erlaubt, wenn der Chef das nicht möchte.

BIER TRINKEN

Erlaubt, solange der Angestellte seine Arbeitsleistung zu 100 Prozent erbringen kann. Gerade auf dem Land oder in Kantinen großer Unternehmen wird viel Bier getrunken. Die Ausnahme: Wenn es vertraglich untersagt ist. Dann kann der Chef abmahnen.

SCHREIBTISCH VERMÜLLEN

Der Arbeitnehmer soll mit dem Eigentum des Arbeitgebers pfleglich umgehen – und den Tisch nicht mit Tüten oder Essensresten beschmutzen. Viele Arbeitgeber verlangen tatsächlich von ihren Angestellten, ihren Schreibtisch jeden Abend aufzuräumen. Dürfen sie auch.

PRIVATE TELEFONGESPRÄCHE

In Ordnung, solange es nicht in die Arbeitszeit fällt. Wer das Dienst-Telefon benutzt, riskiert eine Kündigung, denn das gilt als Diebstahl. Eine Arbeitnehmerin, die beispielsweise 23 Telefongespräche führt, um zu ihrem Geburtstag einzuladen: Das ist eventuell ein Grund für eine fristlose Kündigung.

NÄGEL LACKIEREN

Gehört sich nicht. Und wenn dadurch Arbeitszeit verloren geht, ist das absolut inakzeptabel. Dann kann der Arbeitgeber die Maniküre untersagen. Gleich eine Abmahnung wäre in einem solchen Fall aber unverhältnismäßig.

FOTOS ODER PFLANZEN

Kann der Arbeitgeber untersagen, wenn es dem Erscheinungsbild des Schreibtisches, das er sich wünscht, nicht entspricht. Denn der Chef kann die Gestaltung des Arbeitsplatzes bestimmen.

TEE-ZEREMONIEN

Man darf sich etwas zu trinken holen oder sich in der Küche einen Tee machen. Wenn der Arbeitnehmer an seinem Tisch aber ayurvedische Zeremonien vollführt, ist das nicht in Ordnung. Es stellt sich immer die Frage, was verhältnismäßig ist.

ESSEN AM PC

Ja, wenn es nicht explizit verboten ist, weil man zum Beispiel an einem teuren Computer sitzt. Essen Angestellte zum Beispiel eine Leberkäs-Semmel, deren Geruch die Kollegen stört, kann der Chef das verbieten.

IM INTERNET SURFEN

In Pausen ist privates Surfen oder das Checken von E-Mails normalerweise erlaubt. Pornografie-Seiten sind strikt verboten, da kann der Arbeitgeber fristlos kündigen. Überprüfen darf er die Seiten, die sein Angestellter besucht hat, aber nur, wenn er einen konkreten Anhaltspunkt hat.

Christoph Landsgesell

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