Die Rechte von Flugpassagieren im Streikfall

Ab Mittwoch wollen die Flugbegleiter streiken und so den Flugbetrieb bei der Lufthansa möglichst lahmlegen. Welche Rechte haben betroffene Passagiere im Streikfall?
von  Abendzeitung

Ab Mittwoch wollen die Flugbegleiter streiken und so den Flugbetrieb bei der Lufthansa möglichst lahmlegen. Der Münchner Flughafen will das verhindern. Die Passagiere können nicht auf Entschädigung hoffen – das sind Ihre Rechte von Flugpassagieren im Falle eines Streiks.

München - Der Münchner Flughafen sieht einem möglichen Ausstand bei der Deutschen Lufthansa gelassen entgegen. „Wir sind jederzeit vorbereitet und können kurzfristig reagieren“, sagte ein Sprecher. Der Terminaldienst könne die Lufthansa unterstützen und gestrandeten Passagieren helfen. Es ständen auch genügend Feldbetten und Decken bereit, falls Fluggäste übernachten müssten. Passagiere würden auf der Internetseite des Flughafens über Ausfälle und Verspätungen informiert.

Fallen bei einem Streik von Flugbegleitern Flüge aus oder verspäten sie sich, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das sagte Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mitte August 2012  zu Pilotenstreiks ((Az. X ZR 146/11). Demnach steht Passagieren bei solchen Streiks kein finanzieller Ausgleich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Dies gelte auch bei einem Ausstand von Flugbegleitern, wie er nun bei Lufthansa angekündigt wurde. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Passagiere bei der Annullierung ihres Fluges grundsätzlich pauschal bis zu 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Streik handelt es sich um solche außergewöhnlichen Umstände, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Flughafenpersonal die Arbeit niederlegt oder ob bei der Airline selbst gestreikt wird.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 gehen Fluggäste dennoch nicht leer aus, wenn sie wegen des Ausstands am Flughafen stranden. Welche Rechte sie haben, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg:

Habe ich Anpruch auf eine Ersatzbeförderung? Ja. Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen.

Passagieren steht daher eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf Partnerairlines zu. Oder sie werden ersatzweise per Bahn oder Bus transportiert.

Wie steht es mit Essen und Getränken? Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es laut der Verbraucherschützerin dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Bei einer Verspätung von drei Stunden reicht laut Fischer-Volk ein Gutschein über zehn Euro pro Person.

Darf ich auf Kosten der Airline telefonieren? Ja. Telefonate: Gestrandete Passagiere haben Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei E-Mails.

Muss die Airline eine Unterkunft zahlen? Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein.

Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen. Dies war zum Beispiel nach den Flugannullierungen im Jahr 2010 wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull in Island der Fall, als an manchen Flughäfen alle Hotelbetten belegt waren.

Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen.

Eine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss, gibt es nicht

 

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