Die gute Nachricht für 2009: Viel Zeit für die Freizeit

Durch die geschickte Lage der Brückentage lässt sich heuer mehr Urlaub herausschinden. Die AZ sagt Ihnen, wie es geht
Mit Beginn des neuen Jahres füllen sich auch wieder die Urlaubskonten der Arbeitnehmer. Mit geschickt ausgenutzten Brückentagen lässt sich jede Menge Freizeit zusätzlich herausholen. Nachfolgend eine Übersicht:
Nach dem Jahreswechsel bietet sich für die Menschen in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, die das Fest der Heiligen Drei Könige am kommenden Dienstag (6. Januar) feiern, mit nur einem Urlaubstag schon die erste gute Möglichkeit zur Freizeitverlängerung.
Ostern: Wer nur acht Urlaubstage nimmt, hat ab Samstag, dem 4. April, bis zum Sonntag, dem 19. April, am Stück frei.
Auch die letzten vier Apriltage vom Montag bis zum Donnerstag bieten sich für die Urlaubsplanung an, denn der 1. Mai, der Tag der Arbeit, ist an einem Freitag, und so kommt man mit diesen vier Brückentagen auf neun freie Tage.
Jesus Christus Himmelfahrt (21. Mai): Mit einem Brücken-Freitag hat man ein langes Wochenende; vier Brückentage verhelfen bereits zu neun Tagen Freizeit am Stück.
Pfingsten: Pfingstmontag ist der 1. Juni, mit vier aufeinander folgenden Urlaubstagen ergeben sich also neun freie Tage.
Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland können in der darauf folgenden Woche ein langes Wochenende einplanen, denn Donnerstag, der 11. Juni, ist Fronleichnam und in diesen Bundesländern Feiertag.
Das Fest Mariä Himmelfahrt, das im Saarland und in Bayern am 15. August gefeiert wird, fällt auf einen Samstag.
Ein Samstag ist auch der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, genauso wie der Reformationstag (31. Oktober), der allerdings in Bayern kein Feiertag ist. Tags darauf ist Allerheiligen, also am Sonntag, was die Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland nicht fröhlicher stimmen dürfte.
Besonders begünstigt sind die Menschen in Sachsen rund um Mittwoch, den 18. November, dem nur dort arbeitsfreien Buß- und Bettag. Ihnen genügen dann vier Urlaubstage für neun freie Tage.
Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage fallen auf Donnerstag, Freitag und Samstag.