Die Babys starben an verseuchten Infusionen

Traurige Gewissheit in der Uniklinik Mainz: Zwei Babys sind an verseuchten Infusionen gestorben. Damit schließt die Staatsanwaltschaft das Verfahren.
von  dpa
Der leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth (links) und der Mainzer Polizeipräsident Karl-Heinz Weber geben im Polizeipräsidium in Mainz gemeinsam eine Pressekonferenz.
Der leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth (links) und der Mainzer Polizeipräsident Karl-Heinz Weber geben im Polizeipräsidium in Mainz gemeinsam eine Pressekonferenz. © dpa

Mainz - Knapp ein Jahr nach dem Tod dreier Babys in der Mainzer Uniklinik steht fest: Zwei von ihnen sind wegen einer verseuchten Nährlösung gestorben. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt aus Mainz, Klaus-Peter Mieth, am Donnerstag nach Abschluss der Ermittlungen mit. Das dritte Kind erlag seinen Vorerkrankungen.

Die Klinik treffe keine Schuld. „Im Ergebnis steht fest, dass wir ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten in toto nicht feststellen können“, sagte er. Die Quelle der Verunreinigung bleibe unklar, das Verfahren werde eingestellt.

Der Tod der Babys hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Elf Kinder hatten am 20. August 2010 eine verkeimte Infusion bekommen. Die Kleinen waren Frühchen oder durch Herzfehler geschwächt. Der Tropf brachte einem einen Monat alten Jungen und einem neun Monate alten Mädchen den Tod. Das dritte Kind, eine etwa sechs Wochen alte Patientin, war nach Ansicht der Ärzte an schweren Vorerkrankungen gestorben. Die Bakterien waren über eine vermutlich defekte Infusionsflasche in die Lösung geraten. Quelle, Zeit und Ort der Kontamination könnten aber nicht bestimmt werden, sagte Mieth.

Gutachten werden genau analysiert

Die Universitätsklinik reagierte erleichtert auf die Einstellung des Verfahrens, auch wegen der beteiligten Mitarbeiter. „Denn sie standen im letzten Jahr nach Entdeckung der Verkeimung unter enormem Druck“, sagte der Stellvertretende Medizinische Vorstand, Professor Norbert Pfeiffer, laut Mitteilung. Er will um Einsicht in die Gutachten bitten.

„Auch wenn diese Gutachten zur Einstellung des Verfahrens geführt haben, werden wir sie im eigenen Interesse sehr genau analysieren.“

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