Die 10 größten Radfahr-Irrtümer

Man darf nicht ohne Helm fahren, darf keine Musik hören und auch nicht betrunken sein: Manche vermeintlichen Regeln für Fahrradfahrer halten sich hartnäckig, sind aber Irrtümer.  
Nina Seidl |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
1. Fahrradfahrer müssen auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt.
Falsch, Radler dürfen auch auf der Straße in die Pedale treten. Dort werden sie viel besser gesehen. Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn dieser explizit durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist. 
Davon gibt es übrigens drei: Wege nur für Radfahrer, gemeinsame Wege und solche mit Trennlinien zwischen dem Fahrrad- und dem Fußgängerweg. Bei vermüllten oder zugeparkten Wegen dürfen Radfahrer ebenfalls auf die Straße ausweichen.
dpa 10 1. Fahrradfahrer müssen auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt. Falsch, Radler dürfen auch auf der Straße in die Pedale treten. Dort werden sie viel besser gesehen. Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn dieser explizit durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist. Davon gibt es übrigens drei: Wege nur für Radfahrer, gemeinsame Wege und solche mit Trennlinien zwischen dem Fahrrad- und dem Fußgängerweg. Bei vermüllten oder zugeparkten Wegen dürfen Radfahrer ebenfalls auf die Straße ausweichen.
2. Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radlfahrer den linken nutzen.
Irrtum, auch für Radler gilt das Rechtsfahrgebot. Geisterfahrer riskieren ein Bußgeld von 15 Euro.
dpa 10 2. Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radlfahrer den linken nutzen. Irrtum, auch für Radler gilt das Rechtsfahrgebot. Geisterfahrer riskieren ein Bußgeld von 15 Euro.
3. Auf dem Fahrrad Musik hören ist verboten.
Stimmt nicht, Radfahrer müssen nur darauf achten, dass das Gehör beim Radeln nicht beeinträchtigt wird und dass sie Warnsignale, trotz Stöpsel in den Ohren, nicht überhören. 
„Wir beurteilen die Ordnungswidrigkeit situationsbezogen und nach Augenmaß“, so Robert Kopp, Vize-Präsident des Polizeipräsidiums München. Wird ein Radler von der Polizei aus dem Verkehr gezogen, drohen ihm zehn Euro Strafe, beim Handy sogar 25 Euro.
Daniel von Loeper 10 3. Auf dem Fahrrad Musik hören ist verboten. Stimmt nicht, Radfahrer müssen nur darauf achten, dass das Gehör beim Radeln nicht beeinträchtigt wird und dass sie Warnsignale, trotz Stöpsel in den Ohren, nicht überhören. „Wir beurteilen die Ordnungswidrigkeit situationsbezogen und nach Augenmaß“, so Robert Kopp, Vize-Präsident des Polizeipräsidiums München. Wird ein Radler von der Polizei aus dem Verkehr gezogen, drohen ihm zehn Euro Strafe, beim Handy sogar 25 Euro.
4. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht für Radfahrer.
Irrtum, auch Radler müssen sich an das Tempolimit halten. Wer also mit beispielsweise 40 km/h durch eine Spielstraße rast, kassiert drei Punkte und muss 80 Euro berappen.
dpa 10 4. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht für Radfahrer. Irrtum, auch Radler müssen sich an das Tempolimit halten. Wer also mit beispielsweise 40 km/h durch eine Spielstraße rast, kassiert drei Punkte und muss 80 Euro berappen.
5. Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein.
Stimmt so nicht, nur wer mit über 1,6 Promille strampelt, muss um seinen Lappen bangen.
dpa 10 5. Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein. Stimmt so nicht, nur wer mit über 1,6 Promille strampelt, muss um seinen Lappen bangen.
6. Es ist verboten, beim Radfahren einen Hund an der Leine zu halten.
Falsch, ein Blick in Paragraph 28 der Straßenverkehrsordnung zeigt: „Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.“ Pech für diejenigen, die ihr Pony oder ihr Schwein an der Leine führen wollen. Gefährlich wird’s erst, wenn die Leine eng ums Handgelenk gebunden wurde und der Hund zum Sprint ansetzt. Radler sollten die Leine immer lose in der Hand halten.
dpa 10 6. Es ist verboten, beim Radfahren einen Hund an der Leine zu halten. Falsch, ein Blick in Paragraph 28 der Straßenverkehrsordnung zeigt: „Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.“ Pech für diejenigen, die ihr Pony oder ihr Schwein an der Leine führen wollen. Gefährlich wird’s erst, wenn die Leine eng ums Handgelenk gebunden wurde und der Hund zum Sprint ansetzt. Radler sollten die Leine immer lose in der Hand halten.
7. Radler haben Mitschuld an einem Unfall, wenn sie ohne Helm fahren.
Irrtum, in Deutschland müssen laut Gesetz nur Fahrer von Krafträdern einen Schutzhelm tragen. Also Mofa-, Moped- und Motorradfahrer. Doch aufgepasst: Wären Kopfverletzungen bei einem Unfall mit Helm weniger schlimm ausgefallen, können Richter die Schadensersatzansprüche von Radlern mindern.
dpa 10 7. Radler haben Mitschuld an einem Unfall, wenn sie ohne Helm fahren. Irrtum, in Deutschland müssen laut Gesetz nur Fahrer von Krafträdern einen Schutzhelm tragen. Also Mofa-, Moped- und Motorradfahrer. Doch aufgepasst: Wären Kopfverletzungen bei einem Unfall mit Helm weniger schlimm ausgefallen, können Richter die Schadensersatzansprüche von Radlern mindern.
8. Batteriebetriebene Lampen sind erlaubt und ersetzen den Dynamo.
Stimmt nicht, das gilt nur für Rennräder unter elf Kilo. Für andere Drahtesel ist laut Straßenverkehrsordnung eine „funktionierende Lichtmaschine“ verpflichtend. Das heißt konkret: Batteriebetriebene Lichter sind zwar erlaubt, aber allenfalls als Zusatz zum Dynamo. Meist sind die Polizisten allerdings schon froh, wenn Radler überhaupt mit Licht unterwegs sind, und verhängen selten Bußgelder.
dpa 10 8. Batteriebetriebene Lampen sind erlaubt und ersetzen den Dynamo. Stimmt nicht, das gilt nur für Rennräder unter elf Kilo. Für andere Drahtesel ist laut Straßenverkehrsordnung eine „funktionierende Lichtmaschine“ verpflichtend. Das heißt konkret: Batteriebetriebene Lichter sind zwar erlaubt, aber allenfalls als Zusatz zum Dynamo. Meist sind die Polizisten allerdings schon froh, wenn Radler überhaupt mit Licht unterwegs sind, und verhängen selten Bußgelder.
9. Fahrradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren.
Irrtum, Radfahrer dürfen auf Radwegen durchaus nebeneinander fahren. Dabei darf aber kein anderer Verkehrsteilnehmer gestört werden. Auf der Straße ist es eh sicherer, hintereinander zu fahren. Ausnahme: Bilden mindestens 15 Radfahrer eine Gruppe, dürfen sie auch auf der Straße nebeneinander fahren.
Martha Schlüter 10 9. Fahrradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Irrtum, Radfahrer dürfen auf Radwegen durchaus nebeneinander fahren. Dabei darf aber kein anderer Verkehrsteilnehmer gestört werden. Auf der Straße ist es eh sicherer, hintereinander zu fahren. Ausnahme: Bilden mindestens 15 Radfahrer eine Gruppe, dürfen sie auch auf der Straße nebeneinander fahren.
10. Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer dieselben Rechte wie Fußgänger.
Falsch – außer das Rad wird über den Zebrastreifen geschoben. Ansonsten muss der Radler den Autos die Vorfahrt lassen. Befolgt er diese Regel nicht und wird von einem Auto erfasst, trägt er unter Umständen sogar eine Mitschuld am Unfall.
dpa 10 10. Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer dieselben Rechte wie Fußgänger. Falsch – außer das Rad wird über den Zebrastreifen geschoben. Ansonsten muss der Radler den Autos die Vorfahrt lassen. Befolgt er diese Regel nicht und wird von einem Auto erfasst, trägt er unter Umständen sogar eine Mitschuld am Unfall.

Man darf nicht ohne Helm fahren, darf keine Musik hören und auch nicht betrunken sein: Manche vermeintlichen Regeln für Fahrradfahrer halten sich hartnäckig, sind aber Irrtümer.

München - Jetzt bevölkern die Radler wieder Straßen und Radwege. Was ist ihnen erlaubt – was ist streng verboten? Darüber gehen die Meinungen oft weit auseinander. Die AZ klärt die zehn größten Fahrradirrtümer auf. Welche das sind, erfahren Sie in der Bilderstrecke!

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.