Deutscher Alpenverein: Aärger für den DAV - ist das noch ein Verein?

Deutschlands größter Sportverein hat juristischen Ärger: Mit staatlichen Fördermitteln hat der Deutsche Alpenverein (DAV) ein bundesweites Netz von 200 Kletterhallen aufgebaut – und dabei womöglich die Grenze vom Vereinsleben zum Kommerz überschritten. Eine hessische Gerichtsentscheidung dazu könnte weitreichende Folgen haben – auch für viele andere Sportvereine.
Der Hintergrund: Das Darmstädter Amtsgericht hat nach einem Rechtsstreit angeordnet, dass die örtliche DAV-Sektion sich mit ihrer Kletterhalle als Gewerbe ins Handelsregister eintragen muss. Denn laut dem Urteil handelt es sich um ein Gewerbe – und nicht um Vereinssport wie angegeben.
Die Konsequenz: Macht das hessische Beispiel Schule, müssten die Kommunen und Bundesländer ihre Förderung des DAV-Hallenbaus überdenken. Denn Zuschüsse für Vereinssport sind zulässig – für Subventionen an die Privatwirtschaft gelten aber sehr viel strengere Vorgaben.
Seit Jahren stoßen Vereine in kommerzielle Gefilde vor
Darüber hinaus gingen dem Alpenverein dann seine Steuervorteile verloren: Der Fiskus behandelt die Kletterhallen nämlich als "Zweckbetrieb", was bedeutet, dass Überschüsse steuerfrei sind – im Gegensatz zu Unternehmen, die ihre Gewinne versteuern müssen.
Seit Jahren schon beobachten Steuerrechtler, dass Vereine in kommerzielle Gefilde vorstoßen, in denen sie eigentlich nichts zu suchen haben. Das Urteil könnte damit auch Konsequenzen für Turnvereine haben, die beispielsweise Fitnessstudios aufmachen.
Besonders, wenn die attraktiven Angebote zu mehr Mitgliedschaften führen: Nach eigenen Angaben haben die Kletterhallen dem DAV 300.000 neue Mitglieder seit dem Jahr 2000 eingebracht.
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