Der Zug ist abgefahren: Bahn muss auch an kleinen Haltestellen informieren
Leipzig - Fünf, zehn Minuten oder gar noch länger? Wenn der Zug zu spät kommt, ist das nervig. Noch nerviger ist es allerdings, wenn man keine Ahnung hat, wie lange man auf die Bahn warten muss oder ob der Zug gar ganz ausfällt.
Das kann durchaus mal passieren, denn es gibt derzeit 300 Stationen in Deutschland, die weder Anzeigentafeln noch Lautsprecher für Durchsagen haben. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Das geht nicht.
Die Deutsche Bahn muss Reisende auch an diesen kleinen Bahnhöfen und an allen Haltepunkten über Verspätungen von Zügen informieren. Die DB Station & Service AG ist damit zum dritten Mal vor Gericht gescheitert.
Die Bahn hatte dagegen geklagt, jede einzelne Station mit elektronischen Anzeigern oder Lautsprechanlagen auszustatten. Bundesweit betreibt sie rund 5400 Haltepunkte. Das Eisenbahnbundesamt hatte den Bahnhofsbetreiber im Bahnkonzern schon im Jahr 2010 verpflichtet, alle Stationen schrittweise entsprechend auszustatten. Das sieht die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung vor.
Die Bahn hoffte bis zum Schluss: Sie wünschte sich, dass eine Bagatellgrenze für wenig genutzte Bahnhöfe eingeführt werden könnte. Denn rein wirtschaftlich betrachtet, rechnen sich digitale Anzeigentafeln oder Lautsprecher auf Bahnhöfen mit weniger als 20 Reisenden pro Tag nicht. Manche dieser Stationen haben nicht einmal einen Stromanschluss oder Mobilfunkempfang.
Die Bahn rechnet vor: Einen Haltepunkt ohne Stromanschluss mit dynamischen Schriftanzeigern auszustatten, kostet rund 50 000 Euro.
Die Aufforderung des Gerichts: Die Bahn hat jetzt noch 18 Monate Zeit, um Bahnhöfe mit mehr als 300 Reisenden pro Tag entsprechend auszurüsten. Bei kleineren Haltepunkten mit weniger als 100 Fahrgästen bleiben vier Jahre Zeit. Kommt die Bahn der Verpflichtung nicht nach, hat das Eisenbahnbundesamt 2000 Euro Strafe pro Station angedroht.