Der Tod von Pascal (5) wird doch nicht gesühnt

Vor 7 Jahren wurde der 5-Jährige getötet. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision gegen den Freispruch der zwölf Angeklagten
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In der Tosa-Klause in Saarbrücken soll sich das Martyrium des kleinen Pascal abgespielt haben.
dpa In der Tosa-Klause in Saarbrücken soll sich das Martyrium des kleinen Pascal abgespielt haben.

Vor 7 Jahren wurde der 5-Jährige getötet. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision gegen den Freispruch der zwölf Angeklagten

KARLSRUHE/SAARBRÜCKEN Die Leiche des Fünfjährigen wurde nie gefunden. Nach dem Verschwinden des kleinen Pascal führte eine Spur schnell in die schmuddelige Bierkneipe „Tosa-Klause“ in Saarbrücken. Dort sollen acht Männer und vier Frauen 2001 den Buben mehrfach vergewaltigt und ermordet haben. Doch der Prozess gegen sie endete im September 2007 mit einem Freispruch – aus Mangel an Beweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf jetzt die Revision gegen den Freispruch der zwölf Angeklagten

Er gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegsgeschichte. Am 30. September 2001 war Pascal, der mit dem Fahrrad unterwegs war, von einem Ausflug zur Kirmes nicht zurückgekehrt. Monatelang gab es keine Spur, keinen Verdacht. Erst im Februar 2003 die erste heiße Spur.

So könnte es sich nach dem Ermittlungen abgespielt haben: Unweit von Pascals Elternhaus traf sich eine Gruppe von mutmaßlichen Kinderschändern in der Bahnhofsgaststätte „Tosa“. Dort – im Hinterzimmer der Wirtschaft – könnte der Fünfjährige getötet worden sein. Dann müssen die Täter die Leiche vermutlich über die Grenze geschafft haben und sie in einer Sandgrube bei Forbach verscharrt haben. Allerdings wurde die Leiche dort und auch woanders nie gefunden – trotz immer neuer vager Hinweise, immer neuer Suchen.

Im September 2004 begann die Gerichtsverhandlung – ein reiner Indizienprozess, denn weder in der Tosa-Klause noch bei den Angeklagten wurden DNA-, Blut- oder Spermaspuren festgestellt.

Zwar hatten im Verlauf des fast drei Jahre dauernden Prozesses vier Angeklagte Geständnisse abgelegt, ihre Aussagen aber später widerrufen. Die Verteidiger hatten damals angegeben, die teilweise geistig zurückgebliebenen und labilen Beschuldigten seien unter Druck gesetzt und mit Suggestiv-Fragen zu faLschen Geständnissen gezwungen worden.

Die Urteilsverkündung brachte dann im September 2007 den Freispruch für alle Angeklagten. Richter Ulrich Chudoba sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagten hätten höchstwahrscheinlich die Taten begangen, aber den Aussagen stünden zu viele Zweifel entgegen. Es sei ein Grenzfall: „Der Verdacht bleibt, aber auf bloßen Verdacht hin, darf niemand verurteilt werden.“

Doch zumindest die Freisprüche der vier Hauptangeklagten in diesem Prozess können nach Meinung der Bundesanwaltschaft keinen Bestand haben. Deswegen verhandelt der BGH über eine Revision. Nach Meinung der Anwälte enthält das Urteil des Landgerichtes Saarbrücken Lücken und Widersprüche in der Beweiswürdigung. Wegen dieser „Rechtsfehler“ müsse das Verfahren gegen diese vier Angeklagten – darunter Christa W., die ehemalige Wirtin des vermuteten Tatorts „Tosa-Klause“ – vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden, beantragte die Bundesanwaltschaft.

Doch der BGH verwarf das Ansinnen der Anwälte.

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