"Der Papst wird Bischof im Ruhestand"

Ein Kirchenrechtsprofessor über den Rücktritt des Pontifex
Agnes Vogt |
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Papst Benedikt fällt nach seinem Rücktritt ganz in den Stand eines Bischofs im Ruhestand zurück.
dpa Papst Benedikt fällt nach seinem Rücktritt ganz in den Stand eines Bischofs im Ruhestand zurück.

 

Kirchenrechtsprofessor Stephan Haering von der LMU zum Rücktritt des Papstes

AZ: Herr Professor Haering, darf der Papst zurücktreten?

STEPHAN HAERING: Es gibt seit 1983 einen Paragraphen im Codex Iuris Canonici (CIC), dem Gesetzbuch der katholischen Kirche, in dem genau dieser Fall vorgesehen ist. Der damalige Papst Johannes Paul II. hat darauf besonderen Wert gelegt, dass der überarbeitete CIC diesen Passus gesondert beinhaltet – zuvor war dies so nicht vorgesehen.

Was muss ein Papst tun, wenn er zurücktreten will?


Laut CIC, Canon 332 §2 heißt es, dass der Verzicht „frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird“. Das bedeutet: Er darf nicht von Außen, also von Dritten, dazu gedrängt werden zurückzutreten und er muss es hinreichend der Öffentlichkeit mitteilen. Der Papst muss aber nicht begründen, warum er zurücktritt. Er muss diesen Rücktritt allein mit seinem Gewissen und vor Gott vereinbaren können. Bestimmt haben sehr viele intensive Gebete diesen Schritt begleitet.

Wie bewerten Sie seinen Rücktritt?

Leicht hat er es sich nicht gemacht. Ich finde es ein lobenswertes Motiv, zu sagen, man kann aus besonderen persönlichen Umständen das Amt nicht mehr ausführen, ob es die Gesundheit ist oder was auch immer. Das hat Stärke.

Was wird aus dem Papst, der in den Ruhestand wechselt?

Ich denke, der Papst wird sich komplett aus der Öffentlichkeit zurückziehen.

Was passiert mit seiner Macht, mit seinen Ämtern?

Er fällt ganz in den Stand eines Bischofs im Ruhestand zurück und verliert alle Rechte und Ämter, die an das Papstamt geknüpft sind, wie das Recht auf Unfehlbarkeit. Er wird all die Rechte haben, die emeritierten Bischöfen zustehen. Mehr nicht.

Wer kommt für die Pension als Ex-Papst auf? Der Freistaat Bayern vielleicht?

Nein, das denke ich nicht. Dafür wird der heilige Stuhl aufkommen.

 

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