Der Ausbruch in Aachen: Ein JVA-Beamter war ihr Komplize

Ihr Ausbruch im November letzten Jahres war spektakulär und wurde von ganz Deutschland verfolgt. Erst nach drei Tagen konnten die beiden Kriminellen wieder geschnappt werden. Jetzt begann der Prozess.
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Michael Heckhoff (l.) und Peter Paul Michalski
dpa Michael Heckhoff (l.) und Peter Paul Michalski

AACHEN - Ihr Ausbruch im November letzten Jahres war spektakulär und wurde von ganz Deutschland verfolgt. Erst nach drei Tagen konnten die beiden Kriminellen wieder geschnappt werden. Jetzt begann der Prozess.

Es war ein spektakulärer Ausbruch und es könnte ein spektakulärer Prozess werden: Am Donnerstag begann das Verfahren um die Flucht der beiden Kriminellen Michael Heckhoff (51) und Peter Michalski (47) aus der JVA Aachen. Mitangeklagt ist ein 40-jähriger Justizbeamter, der den beiden beim Ausbruch geholfen haben soll.

Die Schwerverbrecher waren am 26. November 2009 ausgebrochen. Bewaffnet mit zwei Dienstpistolen verbreiteten sie während ihrer knapp fünf Tage dauernden Flucht Angst und Schrecken an Rhein und Ruhr. So zwangen sie mit vorgehaltener Waffe eine 19-jährige Frau, sie von Köln nach Essen zu fahren. Dort drangen sie in die Wohnung eines Ehepaares ein und ließen sich von diesem im Auto nach Mülheim an der Ruhr bringen.

Erst nach dreitägiger Fahndung gelang es der Polizei, Heckhoff in Mülheim festzunehmen. Zwei Tage später wurde auch der verurteilte Mörder Michalski gefasst, der zu diesem Zeitpunkt auf einem Fahrrad in Schermbeck im Kreis Wesel unterwegs war.

Der mitangeklagte JVA-Beamte soll den bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilten Gangstern nicht nur den Weg aus dem Gefängnis geebnet, sondern ihnen auch zwei scharfe Dienstpistolen zugespielt haben. Michalski und Heckhoff sollen dem Mann dafür versprochen haben, ihn an der Beute aus geplanten Banküberfällen zu beteiligen.

Der Prozess begann turbulent: Der Verteidiger des Gefängniswärters beantragte die Einstellung des Verfahrens. Durch die mediale Vorverurteilung seines Mandanten sei ein faires Verfahren nicht mehr möglich. Zudem habe der Staatsanwalt die Presse gezielt informiert. mh

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