Dauer-Kiffer können Führerschein knicken

Täglicher Cannabis-Konsum ist Grund genug für den Entzug der Fahrerlaubnis, das entschied nun das Leipziger Verfassungsgericht. Ob Beschuldigte während der Fahrt Drogenwirkstoffe im Blut hatten, wird damit unerheblich.
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Nutzen und Risiko: Cannabis-Konsum
dpa Nutzen und Risiko: Cannabis-Konsum

Täglicher Cannabis-Konsum ist Grund genug für den Entzug der Fahrerlaubnis, das entschied nun das Leipziger Verfassungsgericht. Ob Beschuldigte während der Fahrt Drogenwirkstoffe im Blut hatten, wird damit unerheblich.

Wer täglich kifft, büßt zu Recht seinen Führerschein ein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden und die Klage eines jungen Mannes aus Baden-Baden abgewiesen. Eine gesonderte Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Drogen-Konsumenten mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sei nicht notwendig.

Der 1982 geborene Mann war im Februar 2005 auf dem Weg nach Thüringen in eine Verkehrskontrolle geraten. Er zitterte, war überaus nervös und litt unter Gleichgewichtsstörungen. Bei der Polizei gab er zu, am Vorabend anderthalb Joints geraucht zu haben und seit etwa einem dreiviertel Jahr fast täglich Cannabis zu konsumieren. Die Behörden entzogen ihm auf der Stelle die Fahrerlaubnis. Es sei klar, dass der Kiffer zum Autofahren ungeeignet sei. Dagegen klagte der Mann zunächst vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ohne Erfolg. Er hatte argumentiert, dass zunächst eine MPU gemacht werden müsse.

Medizinisch-psychologische Untersuchung unnötig

In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist festgelegt, dass «die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis» fehlt. Bei wem das zutrifft, der ist den Führerschein los - auch ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung. Die Bundesverwaltungsrichter entschieden nun, fast tägliches Kiffen sei eine regelmäßige Cannabis-Einnahme. Wie hoch der Wert des Drogen-Wirkstoffs THC bei dem Mann während der Verkehrskontrolle letztlich war, spielte für das Urteil keine Rolle mehr. (dpa)

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