Das sollten Sie noch bis Silvester erledigen

Zum 31. Dezember laufen wichtige Fristen ab. Wer sich nicht ranhält, verschenkt bares Geld. Steuererklärung, Kindergeld, Riester-Rente: Das sollten Sie noch erledigen.
von  az
Silvester an der Theresienwiese: Wenn auf dem Tollwood Walzer getanzt wird.
Silvester an der Theresienwiese: Wenn auf dem Tollwood Walzer getanzt wird. © AZ

Zum 31. Dezember laufen wichtige Fristen ab. Wer sich nicht ranhält, verschenkt bares Geld. Resturlaub, Kindergeld, Riester-Rente: Das sollten Sie noch erledigen.

MÜNCHEN - Jetzt aber schnell – in den wenigen verbleibenden Tagen bis Silvester sollten unbedingt alle Vorgänge erledigt werden, für die die Jahresendfrist gilt.

Steuererklärung:

Zum Jahresende endet die vierjährige Frist für die Einkommensteuererklärung 2007. Viele Steuerzahler waren 2007 nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Jedoch verschenken Beschäftigte unter Umständen viel Geld, wenn sie sich den lästigen Papierkram sparen wollen. Betroffen sind in der Regel Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit den Steuerklassen IV und IV, was in etwa der Lohnsteuerklasse I entspricht. Unterscheidet sich das Einkommen der Ehepartner deutlich, können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, lohnt sich die Steuererklärung in aller Regel, denn das Finanzamt zahlt Geld zurück.

Arbeitnehmer-Sparzulage:

Sie muss ebenfalls bis Silvester beantragt werden – entweder zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder separat.

Riester-Rente:

Wer keinen Dauerzulagenantrag unterschrieben hat, muss die Zulage für 2009 bis zum 31. Dezember beantragt werden. Ansonsten verfällt die Grundförderung von 154 Euro plus 185 beziehungsweise 300 Euro pro Kind.

Bausparverträge:

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2009 muss bis Ende 2011 gestellt werden.

Kindergeld:

Es wird bei volljährigen Kindern nur gezahlt, wenn diese nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen. Wenn dieser Wert nur geringfügig überschritten wird, muss das Kindergeld zurückgezahlt werden – der berüchtigte „Fallbeileffekt”.

Von den Einkünften des Kindes darf allerdings die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Liegt das Einkommen dann noch über der Grenze, ist zu überlegen, ob Anschaffungen für 2012 vorgezogen werden sollten oder Rechnungen fürs nächste Jahr jetzt schon beglichen werden können. Als Werbungkosten kann der Nachwuchs etwa Aufwendungen für die Ausbildung wie Fachliteratur und Arbeitsmittel angeben, außerdem die Kosten für Heimfahrten zwischen Ausbildungsort und Wohnort der Eltern, Kosten für Studienfahrten oder Sprachschulen.

Resturlaub:

Wer noch Urlaubstage übrig hat, sollte sich von seinem Chef bescheinigen lassen, dass er den Urlaub im kommenden Jahr nehmen darf. Ansonsten verfällt er am 31. Dezember. Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass der Urlaub generell ins nächste Jahr übertragen werden kann.

Bei Unklarheiten – wenn beispielsweise der Abteilungsleiter etwas anderes sagt als die Personalabteilung – sollten Beschäftigten noch auf die Schnelle Urlaub für die restlichen Arbeitstage des Jahres 2011 beantragen und sich die Ablehnung schwarz auf weiß geben lassen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.