Das sind die neuen Regeln für das Rotlichtmilieu

Kondompflicht, ein Notruf für Prostituierte und strengere Auflagen – wie Frauen in dem Gewerbe besser geschützt werden sollen.
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Prostituierte sollen in Zukunft per Gesetz besser geschützt sein.
dpa Prostituierte sollen in Zukunft per Gesetz besser geschützt sein.

Berlin- Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken geschützt werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke Ferner (SPD).

 

Bordelle müssen Konzept vorlegen

 

Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.

„Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben“, sagte Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits- und Wohnraum.

Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie Aids schützen. Verstöße sollen mit Bußgeldern zwischen fünf und 50 000 Euro je nach Schwere des Verstoßes und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden können.

Ferner räumte aber ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang hingewiesen werden.

Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann verlängert werden. „Es geht hier nicht um Diskriminierung oder Stigmatisierung“, sagte Ferner. Vielmehr sollten die Betroffenen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Hier sind Bußgelder bis 1000 Euro vorgesehen. Die Behörden würden aber wohl oft eher darauf drängen, die Anmeldung nachzuholen.

Der Gesetzentwurf wird abschließend vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

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