Das sind die Namen, die Sie ihren Kindern nicht geben dürfen

Werdende Eltern werden zwangsläufig mit der entscheidenden Frage konfrontiert, welchen Namen das neue Familienmitglied denn bekommen soll. Damit der Name des Kindes nicht auf der Liste der häufigsten Vornamen landet, wird manchmal ganz schön übertrieben. Und manchmal schieben die Behörden einen Riegel vor.
TV-Koch Jamie Oliver hat zur Geburt seines fünften Kindes wieder tief in die Kreativitätskiste gegriffen: Sohnemann „River Rocket“ folgt auf seine weiteren vier Kinder Buddy Bear Maurice, Petal Blossom Rainbow, Daisy Boo Pamela und Poppy Honey Rosie.
Aber auch in Deutschland schütteln viele Beamte am Standesamt häufig den Kopf, wenn endlich ein Name gefunden ist, der Mama und Papa gefällt.
Waldmeister, McDonald und Co.: Welche Namen es gibt und welche nicht
Ob Waldmeister, Lenin, Bierstübl, Pillula oder Satan – diese Namen wurden beantragt, aber keiner von ihnen vom Standesamt genehmigt. Die Eltern der potenziellen McDonald, Puppe, Megwanipiu, Nelkenheini und Tom Tom mussten sich ebenfalls einen anderen Namen für ihre Kinder überlegen. Auch Schroeder, Superman, Verleihnix, Lord oder Gucci hatten keine Chance.
Lustig: Atomfried wurde ebenfalls abgelehnt, Solarfried hingegen zugelassen. Außerdem gibt es in Deutschland mindestens eine Champagna, eine Pepsi-Carola, ein Schneewittchen, eine Cinderella-Melodie und eine Alemmania. Auch Frodewin, Popo, Dee-Jay, Tarzan und Blücherine wurden vergeben. Leonardo da Vinci Franz, Winnetou, Prestige, Matt-Eagle und Katzbachine sind ebenfalls von Standesämtern zugelassene Vornamen.
Diese Regeln müssen Eltern bei der Namenswahl einhalten
Wer plant, seinem Kind einen ganz besonderen Namen zu geben und damit vielleicht ein Leben lang für Lacher zu sorgen, sollte ein paar Regeln beachten, um nicht direkt beim Standesamt abgewiesen zu werden, da dieses über die Namensgebung bei Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft entscheidet.
Der Name des Kindes muss nach der Geburt binnen einer Woche dem Standesamt mitgeteilt werden, beide Elternteile müssen dabei mit dem Namen einverstanden sein. Namen fremden Ursprungs müssen in lateinischen Schriftzeichen buchstabengetreu wiedergegeben werden oder entsprechend den Klang und Lautregeln der deutschen Rechtschreibung geschrieben werden.
Lächerliche oder verunglimpfende Namen werden vom Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Schnuckel oder Dickerchen sind so keine Option. Auch geographische Bezeichnungen oder Familiennamen, also Bezeichnungen die offensichtlich keine Vornamen sind, können nicht gewählt werden.
Gebräuchliche Kurzformen eines geläufigen Vornamens können zugelassen werden. Wer einen Doppelnamen, verbunden mit einem Bindestrich wählt, muss bedenken, dass das Kind später immer beide Namen in amtlichen Dokumenten und Unterschriften aufführen muss. Sämtliche Vornamen müssen den allgemeinen Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen.
Namen werden stets nach Geschlechtern getrennt. So sind für Mädchen nur weibliche und Jungen nur männliche Vornamen zulässig. Die Ausnahme macht hier der Vorname Maria – er kann neben einem oder mehreren männlichen Vornamen auch Jungen gegeben werden. Sorgt die Namenskreation für Verunsicherung, um welches Geschlecht es sich handelt, muss ein weiterer Name gegeben werden, der eindeutig auf das Geschlecht hinweist.