Das darf Ihr Nachbar – und das dürfen Sie

München - Zu laute Musik, knallende Türen, Geschrei oder Grillgestank: Gründe für Zoff in der Nachbarschaft gibt es viele. Leider gehen die Streitereien nicht immer gut aus. Wo die Grenzen der freien Entfaltung liegen und welche Rechte Nachbarn haben, hat die Verbraucherzentrale in einem Buch zusammengefasst. Die AZ hat einige Tipps für Sie herausgegriffen.
Wann die Polizei rufen? Der Schutz privater Rechte ist grundsätzlich Sache der Zivilgerichte, und nicht der Polizei, stellt der Autor klar. Das heißt, der Einzelne hat im Prinzip keinen Anspruch auf polizeiliches Handeln – denn die Beamten werden grundsätzlich nur im Interesse der Allgemeinheit tätig. Wann dies der Fall ist, ist allerdings Ermessenssache – beispielsweise, wenn durch nächtliche Ruhestörung gleich mehrere Nachbarn betroffen sind.
Lärmbelästigung - was tun?
Die Regeln für Partys: Einen rechtlichen Anspruch für eine lautstarke Feier gibt es nicht. Es gibt gleichzeitig aber auch keinen Unterlassungsanspruch gegen beispielsweise Gartenpartys. Nach 22 Uhr, in der Nacht zu einem Sonn- oder Feiertag nach 23 Uhr, dürfen unbeteiligte Dritte jedoch nicht durch Lärm, wie zum Beispiel Gelächter oder Musik, belästigt werden.
Verhasste Laubbläser: Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr (in München: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr) verrichtet werden. Für einige Geräte sind die Regeln noch strenger: So dürfen beispielsweise Laubbläser, Laubsammler oder Grastrimmer nur zwischen 9 und 13 Uhr (in München: 9 bis 12 Uhr) sowie 15 bis 17 Uhr benutzt werden.

Musizieren in der Wohnung: Grundsätzlich ist es in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr erlaubt; egal, wie professionell oder stümperhaft jemand spielt oder singt. Danach darf die Nachtruhe der Nachbarn nicht durchs Musizieren gestört werden. Für Mieter und Wohnungseigentümer können sich durch die Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten ergeben. Zudem haben sich zahlreiche Gerichte mit diesem Thema befasst – und die Zeiten in individuellen Fällen eingeschränkt.
Grenzenloser Kinderlärm? Wenn die Kleinen spielen und toben, haben empfindliche Nachbarn kaum eine Chance. Kinderlärm ist in der Regel werktags zwischen 8 und 20 Uhr von Nachbarn hinzunehmen, ebenso nächtliches Babygeschrei. Anwohner von Spielplätzen oder Kitas müssen ebenfalls mit Kinderlärm leben.
Sind bellende Hunde problematisch?
Hundegebell: Tiergeräusche haben die Gerichte schon viel beschäftigt. Deshalb haben diese folgende Leitsätze aufgestellt: Ständiges Hundegebell ist während der allgemeinen Ruhzeiten grundsätzlich unzulässig. Und: Hunde dürfen in der Stadt insgesamt täglich nicht länger als 30 Minuten bellen und nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen. Wie in so einem Fall für Ruhe gesorgt werden kann, ist Sache des Hundehalters – im schlimmsten Fall könnte es mit der Abschaffung des Hundes enden.

Was dürfen Raucher?
Was dürfen Raucher? Immer wieder müssen sich Gerichte mit Raucher-Zwistigkeiten beschäftigen. Dabei haben sie abzuwägen zwischen Nichtraucherschutz und allgemeinem Persönlichkeitsrecht: Denn zum einen muss Rauchern das Recht zugestanden werden, zu Hause ihre Bedürfnisse auszuleben – das gilt auch für Garten und Balkon. Zum anderen haben Nichtraucher das Recht auf eine rauchfreie Wohnung. Wer sich nicht einigen kann, muss wohl vor Gericht auf Unterlassung klagen. Mieter haben auch noch weitere Druckmittel: Zunächst können sie ihren Vermieter um eine Klärung mit dem Nachbarn bitten. Eine andere Möglichkeit ist, die Miete zu mindern, wenn der Rauch als Mangel an der Wohnung einzuordnen ist. In solchen Fällen gilt: Protokoll über die Geruchsbelästigungen führen – idealerweise mit Zeugen.

Wer darf wann wie oft grillen? Es kommt auf den Umfang der Grilltätigkeit an. Geschieht es nur gelegentlich im Garten auf einem üblichen Hausgrill, spricht nichts dagegen. Anders verhält es sich jedoch auf Balkonen von Miet- oder Eigentumswohnungen: Hier kann das Grillen mit offenem Holzkohlefeuer beschränkt oder untersagt werden.
Essensgerüche – Genuss oder Gestank? Wenn’s beim Nachbarn Kasspatzn, Schnitzel oder Blumenkohl gibt, können sich die Düfte schon mal ziemlich ausbreiten. Meistens wird dies von der Rechtssprechung toleriert. Verursacher sind aber trotzdem verpflichtet, solche Geruchsbelästigungen für die Nachbarn zu vermeiden. Zum Beispiel durch den Einbau einer Dunst-abzugshaube, wenn die Essensgerüche bei geöffnetem Fenster direkt in die Wohnung des Nachbarn ziehen.
Sind Antennen gesundheitsgefährdend?
Mobilfunk-Antennen: Schon oft haben sich Gerichte mit der Frage befasst, ob Mobilfunkstationen zu gesundheitlichen Gefährdungen führen können. Solange jedoch die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, gibt es keine Möglichkeit, die Anlagen in Wohngebieten zu verbieten. Baurechtlich sind diese genehmigungsfrei.
Was gilt bei Froschlärm?
Auch für Hausbesitzer in der Stadt und auf dem Land hält das Buch wertvolle Infos bereit – manche davon muten allerdings fast ein wenig skurril an. Bei Kröten oder Fröschen in Gartenteichen beispielsweise ist sich die Rechtssprechung nicht ganz einig. So gab es ein Urteil in Schleswig, nach dem man sich gegen das Quaken nicht zur Wehr setzen kann. In München hingegen urteilte ein Richter, dass ein Gartenteichbesitzer seinem durch Froschlärm belästigten Nachbarn jährlich 3000 DM Entschädigung zahlen muss. Das Feuchtbiotop einfach wieder zuschütten, war aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Regelungen bei Obstbäumen
Obstdiebe, aufgepasst: Wenn in Nachbars Garten süße Früchte wachsen, darf man diese nicht klauen – auch nicht, wenn ein obstbeladener Ast über die Grundstücksgrenze hängt. Liegen die Früchte allerdings auf dem eigenen Grundstück – etwa, weil sie nach einem Sturm abgefallen sind – sind sie zum Eigentum des Grundstücksbesitzers geworden.
Der Ratgeber "Meine Rechte als Nachbar" kostet 14,90 Euro (als E-Book 11,99 Euro) und ist unter 0211/380 95 55 oder online unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de sowie in der Münchner Verbraucherzentrale (Mozartstraße 9, 089 552 79 40) und im Buchhandel erhältlich.
Lesen Sie auch: Able-Biergarten am Dom - Münchner Nachbarn klagen