Das ändert sich alles zum 1. Juli
Auto-, Brummi- und Schwarzfahrer, Eltern sowie Rentner: Sie alle müssen sich ab dem 1. Juli auf Änderungen einstellen. Die einen wird’s freuen, die anderen schauen wohl mit einem traurigen Auge auf die Regelungen, die am Dienstag in Kraft treten. Die AZ liefert einen Überblick, was sich für die Verbraucher so alles ändert:
Rente: 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfte beim Anblick ihres Kontoauszugs im Juli ein Lächeln über die Mundwinkel huschen. Denn sie bekommen ab dem dritten Quartal 2015 mehr Geld (AZ berichtete). In den alten Bundesländern gibt’s 2,1 Prozent mehr, in den neuen steigen die Renten sogar um 2,5 Prozent. Somit passt die Bundesregierung das Rentenniveau des Ostens dem der West-Rentner immer mehr an.
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Senioren in den neuen Bundesländern erhalten nun 92,6 Prozent des Westwerts. Mit der Erhöhung der Renten steigen auch die sogenannten Versorgungsbezüge um 2,1 Prozent. Vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten – insgesamt mehr als 180 000 Menschen – haben darauf einen Anspruch.
Elterngeld Plus: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen Elterngeld Plus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lange Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab dem 1. Juli 2015 zur Welt kommt. Generell gilt das bisherige Elterngeld weiter. Wer beispielsweise in seinen Job als Teilzeitkraft zurückkehren will, kann künftig anstatt zwölf Monate nun 24 Monate Elterngeld beziehen. Die Ansprüche jedoch halbieren sich.
Das Elterngeld Plus bietet sich vor allem für Eltern an, die Beruf und Familie frühzeitig miteinander in Einklang bringen wollen. Zudem fördert der Staat auch die Arbeitsteilung von Vater und Mutter. Arbeiten beide Partner parallel mindestens vier Monate 25 bis 30 Stunden pro Woche, erhalten sie das Elterngeld für vier weitere Monate. Dieselbe Regelung gilt auch für Alleinerziehende.
Zudem gestaltet die Bundesregierung den Zeitraum des Elterngeld-Bezugs flexibler. Denn das Elterngeld Plus kann bis zu zwei Jahre zwischen dem dritten und achten Geburtstag eines Kindes in Anspruch genommen werden – auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Pfändungsfreigrenze: Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können ab Juli ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen. Denn die Pfändungsfreigrenzen steigen. In der Regel werden die höheren Beträge automatisch berücksichtigt.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind beim Pfändungsschutzkonto künftig 1073,88 Euro geschützt. Das sind rund 30 Euro mehr als bisher. Wer gesetzlichen Unterhalt zahlen muss, kann ab dem Stichtag zusätzlich über monatlich 404,16 Euro verfügen. Bisher liegt die Freigrenze für eine Person bei 393,30 Euro.
Schwarzfahren: Wenn ein Fahrgast meint, er müsse sich für die vier Stationen vom Stachus bis zum Ostbahnhof ohne gültigen Fahrschein in die S-Bahn setzen, der muss künftig ein bisserl tiefer in die Tasche greifen. Vorausgesetzt, die Kontrolleure erwischen ihn. Denn das Strafgeld für Schwarzfahrer steigt von 40 auf 60 Euro.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt“ heißt das in der Amtssprache. Das wird nicht nur für diejenigen erhoben, die ohne Ticket ihre Fahrt antreten. Auch jene müssen zahlen, die ihren Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet haben. Die meisten deutschen Kommunen führen die Strafzahlung bereits zum 1. Juli ein. In München müssen Schwarzfahrer erst ab 1. August mit dem höheren Bußgeld rechnen.
Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) hatte die Erhöhung im Mai beschlossen und wollte sie Anfang Juli einführen. Doch weil die Deutsche Bahn eine Umstellung bis Monatsbeginn nicht realisieren kann, erfolgt die Umsetzung für München erst zum 1. August. Von da an sollen auch neue Schilder in Bussen und Bahnen hängen, die auf den neuen Betrag hinweisen.
Einlagensicherung: Zum 3. Juli wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank.
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Dieses Mindestschutzniveau soll in allen 28 EU-Staaten gelten. „Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500.000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung.
Mietpreisbremse: In einigen Städten gilt sie bereits ab dem 1. Juli, etwa in Hamburg. In Bayern will der Freistaat das Gesetz noch vor der Sommerpause des Landtags umsetzen (AZ berichtete). In Gegenden mit Mietpreisbremse dürfen Vermieter dann bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete gehen.
Doch das neue Gesetz hätte auf München nur wenig Auswirkungen. Denn tatsächlich wird die Regelung nicht einmal jede vierte Wohnung in der Stadt betreffen. Es gibt beispielsweise keine Mietdeckelung beim Erstbezug von Wohnungen, um Investitionen in den Neubau nicht zu hemmen. Und liegt eine Miete einer Wohnung bereits über dem Mietspiegel, so kann der Vermieter auch vom Nachmieter diesen Preis verlangen.
Online-Apotheken: Sie bekommen ab 1. Juli ein einheitliches EU-Siegel. Das soll Verbrauchern helfen, die Seriosität der Internet-Apotheken zu überprüfen. So sollen Bürger vor gefälschten Arzneien sicher sein. Ein weißes Kreuz vor einem grün gestreiften Hintergrund – ein kleines Kästchen also mit einer Flagge – bedeutet, dass der Händler seinen Sitz innerhalb der EU hat. Das neue Logo kann im Internet angeklickt werden. Der Nutzer wird dann auf eine Seite mit von der EU zugelassenen Händlern weitergeleitet.
Mautpflicht: Sie gilt ab dem 1. Juli für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen auf deutschen Bundesstraßen. Die Rede ist hier von der erweiterten Mautpflicht. Insgesamt fallen etwa 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute vierspurige Bundesstraßen unter die Ausdehnung.
Tüv: Die Sachverständigen des Tüv prüfen bei der Hauptuntersuchung des Autos nun auch Systeme wie das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP oder das Antiblockiersystem ABS. Ermöglicht wird das durch einen HU-Adapter. Auch eine Wirkungsüberprüfung der Bremsanlage steht neu auf dem Programm. Für Autofahrer sollen aber keine Mehrkosten entstehen.
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