Corona-Änderungen im Juni: Diese Neuerungen gelten ab sofort

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Bis 30. Juni können vor der Corona-Krise gekaufte Spartickets noch storniert werden.
dpa/Paul Zinken Bis 30. Juni können vor der Corona-Krise gekaufte Spartickets noch storniert werden.

Mit Beginn des Juni können sich Eltern freuen – und bald auch wieder Reisewillige. Welche Corona-Änderungen ab sofort gelten.

Alles neu macht nicht nur der Mai, auch im Juni ändert sich manches für Verbraucher, auf dem Konto, bei der Urlaubsplanung – und auf der Wetterkarte. Ein Überblick:

Corona-Krise: Lohnfortzahlung für Eltern

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Lohnersatzzahlungen des Staates für Eltern auszuweiten, die wegen eingeschränkten Schul- oder Kitabetriebs in der Corona-Krise nicht arbeiten können. Die Ausfallentschädigung soll künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen gezahlt werden, für Alleinerziehende werde der Anspruch auf maximal 20 Wochen verlängert.

Frühestens am 5. Juni wird es im Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt werden, so dass die verlängerte Lohnfortzahlung nicht früher in Kraft treten kann. Dann allerdings soll sie rückwirkend ab dem 30. März gelten, berichtet die "Welt".

Corona-Beschränkungen: Ende der Reisewarnung

Das Auswärtige Amt hat bis 14. Juni eine weltweite Reisewarnung herausgegeben. Diese soll danach für 31 europäische Staaten aufgehoben und durch "Reisehinweise" ersetzt werden, sagte Außenminister Heiko Maas (SPD).

Bis 30. Juni können vor der Corona-Krise gekaufte Spartickets noch storniert werden.
Bis 30. Juni können vor der Corona-Krise gekaufte Spartickets noch storniert werden. © dpa/Paul Zinken

Vor Corona-Krise gekaufte Bahntickets: Stornierung bis 30. Juni

Noch bis 30. Juni können Supersparpreis- oder Sparpreis-Zugfahrkarten, die vor dem 14. März gekauft worden sind, online storniert werden – wenn sie nicht flexibel bis 31. Oktober genutzt werden und für eine Reise bis 4. Mai gebucht wurden.

Neue Hitze-Warnstufe

Wie "T-Online" berichtet, führt der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine neue Hitzekategorie, die "extreme Hitze", ein. Ab 15. Juni soll die Warnung "Hitze", die auf Wetterkarten mit einem hellen Lila markiert wird, bei dieser Gefahr mit einem dunklen Lila ergänzt werden. Laut DWD herrscht dann eine extreme Hitze, wenn die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag 38 Grad Celsius überschreitet.

Dazu schaltet der DWD eine neue App frei, die "Gesundheitswetter-App", die über alles informiert, was mit dem Wetter und etwaigen Wettergefahren zu tun hat: Sie listet UV-Warnungen, UV-Index und Hitzewarnungen auf und bietet eine für Allergiker wichtige Pollenflugvorhersage.

Kündigungsschutz in der Corona-Krise endet 

Am Ende des Monats Juni endet der Kündigungsschutz für Mieter, die wegen der Krise die Miete nicht zahlen können. Die Ausnahme begann am 1. April. Die Regelung betrifft auch Gewerbemieter und Pächter. Die gestundeten Zahlungen müssen die Mieter bis zum 30. Juni 2022 nachholen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, den gesetzlichen Kündigungsschutz für Mieter in der Corona-Krise bis mindestens Ende September zu verlängern.

Alle News und Zahlen zur Corona-Krise finden Sie in unserem Newsblog!

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