Corinna Schumacher: So wehrt sie sich gegen Fotos

Klatschblätter haben Corinna Schumacher (45) beim Krankenbesuch in Grenoble abgelichtet. Jetzt klagt die Frau des verunglückten Rennfahrers dagegen - und könnte zumindest teilweise Recht bekommen.
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Michael Schumacher mit Frau Corinna vor dem Unfall – jetzt lässt sie sich nicht mehr so gerne fotografieren.
dpa Michael Schumacher mit Frau Corinna vor dem Unfall – jetzt lässt sie sich nicht mehr so gerne fotografieren.

München - Was ist privat – gerade wenn man ein Promi ist? Corinna Schumacher, die Frau des verunglückten Ex-Rennfahrers Michael im Klinikum besuchte. Corinna Schumacher will sich das nicht gefallen lassen – und klagt.

Vor dem Oberlandesgericht könnte sie jetzt Recht bekommen – zumindest zum Teil. Konkret ging es bei der Verhandlung um zwei Bilder, die letztes Jahr im Januar in den Zeitschriften „Die Exklusive“ und „Neue Woche“ abgedruckt wurden. Erstere hatte ein Foto von Schumacher gezeigt, das sie vor dem Klinikum in Grenoble zeigt, als sie aus ihrem Auto steigt. Die „Neue Woche“ veröffentlichte ein Porträt, das auch dort aufgenommen wurde.

Die Zeitschriften aus dem Hause Burda werben für sich mit dem Schlagwort „Glamourtainment“ oder versprechen „einen innovativen Mix“ aus „jungem Peoplemagazin“ und Service für Frauen. Die Mixtur schmeckt Schumacher jedoch gar nicht. Das machte ihr Anwalt Felix Damm gestern deutlich. Sie habe sich nicht auf einen roten Teppich begeben, sondern ihren Mann besucht. Das sei privat. „Ich kann in der Öffentlichkeit keine künstliche Privatsphäre konstruieren“, hielt Burda-Anwalt Marcus M. Herrmann entgegen. Außerdem handle es sich bei dem Unfall um ein zeitgeschichtliches Ereignis.

Lesen Sie hier: Leid, Angst, Hoffnung - Michael Schumachers schwerster Kampf

Bei der Verhandlung ließ das Gericht durchblicken, dass es die Sicht von Schumacher teilt. Jedoch nicht gänzlich. Das Porträtfoto sei nicht zeitgeschichtlich relevant, das Aussteigfoto jedoch in eine ausführliche Berichterstattung über ihr Leben eingebunden und daher wohl zulässig.

Das Urteil steht noch aus.

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