Corinna Schumacher erpresst: Trottel-Verbrecher verurteilt

Reutlingen – Ausgerechnet Corinna Schumacher, deren Mann Michael immer noch unter den schlimmen Folgen seines tragischen Skiunfalls leidet, damit zu drohen, dass ihre Kinder "Unfälle" ereilen könnten, ist an Niedertracht kaum zu übertreffen. Doch genau das tat ein 25-jähriger Lackierer aus Baden-Württemberg Anfang Februar letzten Jahres.
Wenn Corinna Schumacher nicht "eine kleine Spende in Höhe von 900.000 Euro" an ihn zahle, "werden Ihre Kinder auf irgendeine Art und Weise verunglücken", zitiert die Bild aus der Erpresser-Mail. Und dann konkretisierte der Erpresser seine Drohung noch: "In der Formel 4 passieren sehr viele Unfälle." Die Mail ging just zu dem Zeitpunkt bei den Schumachers ein, als Sohn Mick (18) gerade einen neuen einjährigen Vertrag für die Formel 4 unterschrieben hatte.
Richter spottet über Erpresser
So perfide die Drohung des Erpressers auch war – als kriminelles Superhirn präsentierte er sich dabei nicht. Denn einerseits ist der Versand eines Erpresserschreibens per Mail schon recht leichtsinnig, da automatisch eine nachverfolgbare digitale Spur entsteht. Und andererseits war der Mann tatsächlich so dumm, eine Kontonummer anzugeben. Auf dieses von ihm privat geführte Konto sollte Corinna Schumacher die 900.000 Euro überweisen.
Die Ehefrau der Formel-1-Legende ging stattdessen jedoch sofort zur Polizei an ihrem Schweizer Wohnort und schon bald darauf klopften die Kollegen in Deutschland an die Tür des Erpressers. Der Vorsitzende Richter attestierte im nun abgeschlossenen Verfahren gegen ihn: "Um es vorsichtig zu sagen, die eigene Kontonummer anzugeben ist nicht sinnvoll."
Wegen der Erpressung der Schumachers und einer Stiftung so wie der geplanten Erpressung des Münchner Mietwagen-Königs Erich Sixt wurde der 25-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt. Da der Täter sich vollumfänglich geständig zeigte, blieb Corinna Schumacher eine Aussage vor Gericht erspart. Dies trug dazu bei, dass der Vollzug der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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