Bushido-Album zu Recht als jugendgefährdend eingestuft

Bushidos Album "Sonny Black" ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden (Az: BVerwG 6 C 18.18).
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Rapper Bushido (l) kommt in Begleitung von Personenschützern der Polizei in einen Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.
Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Rapper Bushido (l) kommt in Begleitung von Personenschützern der Polizei in einen Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.

Leipzig - Bushidos Album "Sonny Black" ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden (Az: BVerwG 6 C 18.18).

Damit korrigierten die Richter am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz und bestätigten die Entscheidung der Bundesprüfstelle, das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen. Bushido nahm an der Verhandlung selbst teil. Er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie", sagte er nach der Urteilsverkündung.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Titel Gewalt "hemmungslos" darstellten. Seit 2015 darf das Album "Sonny Black" nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

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