Bundesrat: Behindern von Einsatzwagen könnte stärker geahndet werden

Immer wieder halten sich Autofahrer nicht an die Vorgabe, eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden. Künftig könnten dafür empfindliche Strafen drohen.
dpa |
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Berlin - Das Behindern von Rettungskräften und Polizeiwagen könnte für Autofahrer noch umfassender geahndet werden als bisher vorgesehen. Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl darüber ab, ganz generell drastisch höhere Bußen zu verhängen.

Bisher ist dies nur für das Blockieren von Rettungsgassen bei stockendem Verkehr geplant - etwa auf Autobahnen. Der Verkehrsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesrat nun, einer Verordnung der Bundesregierung mit Ergänzungen zuzustimmen.

Zukünftig drohen Fahrverbote

Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - unabhängig von einer Rettungsgasse. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein.

Bereits vorgesehen ist, das Blockieren einer Rettungsgasse mit mindestens 200 Euro zu ahnden - bis maximal 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss argumentiert, beide Vorschriften sollten ermöglichen, dass Einsatzkräfte die Einsatzorte schnell erreichen. Daher sollten auch Verstöße gleich schwer wiegen, die bisher in beiden Fällen mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden.

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