Bundespolizei stoppt Ninja im Eurocity nach Dresden

Manchmal gibt es Meldungen, die so verrückt sind, dass man sie eigentlich gar nicht glauben mag. Dies hier es so eine und sie enthält einen Ninja, gekreuzte Regenschirme, ein verrücktes globales Spiel und völlig perplexe Bundespolizisten.
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Dieser Ninja jagte den Fahrgästen im EuroCity einen Schreck ein.
DB/Bundespolizei Dieser Ninja jagte den Fahrgästen im EuroCity einen Schreck ein.

Dresden - Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr wurden die Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden vom Zugpersonal des  des EC 172 Budapest/Dresden gebeten, einen Fahrgast in Empfang zu nehmen. Der dürfe auf Grund seines äußerlichen Erscheinungsbildes nicht weiter mit dem Zug mitfahren.

Als die Bundespolizisten den Fahrgast auf dem Bahnsteig in Empfang nahmen, standen sie einem "waschechten" Ninja gegenüber. Als Grund für den Fahrtausschluss nannte das Zugpersonal die Ängste von Reisenden, die offensichtlich nach den Geschehnissen in dem französischen Hochgeschwindigkeitszug THALYS verunsichert waren, ob des Aussehens der Person.

Bei dem Ninja-Fahrgast handelt es sich um einen 34-jährigen Australier, der  von der Kapuze bis zu den Schuhen komplett in schwarz gekleidet war und  zwei vermeintliche Ninjaschwerter gekreuzt in Transporthüllen auf dem Rücken getragen hat. In dieser Aufmachung lief der Ninja mehrfach durch den Zug.

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Die angeforderten Bundespolizisten konnten keinen waffenrechtlichen Verstoß des Australiers feststellen, da es sich bei näherer Betrachtung der vermeintlichen Ninjaschwerter um zwei Regenschirme handelte.

Auf Fragen der Bundespolizisten zu seinen Beweggründen einer solchen Inszenierung, entgegnete der Ninjakämpfer, dass er Teil eines großen Spieles mit dem Namen "Wahrheit oder Pflicht" sei. Dabei bekommen die einzelnen Spieler Aufgaben erteilt, die erfüllt werden müssen.

So habe er vorher ein Auto nach Budapest gefahren und dort die neue Aufgabe erhalten, als Ninja in seinen deutschen Wohnort zuzukehren um anschließend auf einem gleichnamigen Motorrad durch seine Heimatstadt zu fahren.

Dies stieß bei den Bundespolizisten auf Verwunderung, aber strafrechtliche Normen wurden durch den Ninja nicht verletzt. Der Mann wurde gebeten, in Zukunft bei seiner Kleiderwahl weniger martialisch zu erscheinen. Dies sicherte er zu und durfte daraufhin die Obhut der Polizei wieder verlassen.

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