Bundesozialministerium: Weniger Stütze für Behinderte

Bundessozialministerin Andrea Nahles verweigert Menschen mit Behinderung den vollen Hartz-IV-Satz. Deren Stütze soll nach dem Willen der Sozialdemokratin um 80 Euro gekürzt bleiben.
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Mehrere Gerichtsurteile besagen, Behinderte dürfen bei Hartz-IV nicht grundsätzlich diskriminiert werden. Das Bundessozialministerium setzt sich darüber hinweg.
dpa Mehrere Gerichtsurteile besagen, Behinderte dürfen bei Hartz-IV nicht grundsätzlich diskriminiert werden. Das Bundessozialministerium setzt sich darüber hinweg.

Berlin - 399 Euro zahlt der Staat Langzeitarbeitslosen als Grundsicherung. Wer eine Behinderung hat und von Angehörigen betreut wird, muss sich bisher mit 80 Euro weniger bescheiden. Sozialgerichte halten diese Praxis für rechtswidrig, mehrere einschlägige Urteile sind ergangen. Doch Bundessozialministerin Andrea Nahles ficht das nicht. Wie aus einer Anfrage des ARD-Magazins Report Mainz hervorgeht, macht die SPD-Politikerin keine Anstalten, den Vorgaben des Bundessozialgerichts zu folgen. Das Minsterium teile die Auffassung der Richter nicht, heißt es lapidar im Antwortschreiben des Ministeriums.

Lesen Sie hier: "Katastrophale Zustände in Jobcentern"

Betroffen von Nahles harter Linie sind laut Bericht etwa 40.000 Familien. Familien, von denen es viele doppelt trifft. Denn immer wieder können die betreuenden Angehörigen selber ihren Job nur noch eingeschränkt ausüben. Dies geht zurück auf eine vom Bundestag 2011 beschlossene Gesetzesänderung und die Neugestaltung von Regelbedarfsstufen im Hartz-IV-System.

Das Bundessozialgericht ist der Auffassung, dass die aktuelle Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße.

Die Sozialministerium argumentiert dagegen, dass die Kosten des Haushalts überwiegend von den Eltern oder Angehörigen der Menschen mit Behinderung getragen würden. Wie das Magazin erfahren haben will, fährt Andrea Nahles hinter verschlossenen Türen einen scharfen Kurs: Bei einer internen Besprechung m den Bundesländern im Januar sollen diesen angewiesen worden sein, die Gerichtsurteile nicht umzusetzen.

Report Mainz, Dienstag, 21.45 Uhr, ARD

 

 

 

 

 

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