Bundesgerichtshof verhandelt über Peilsender
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute die Frage, ob Detektive für Observierungen Peilsender einsetzen dürfen (Az.: 1 StR 32/13.).
Im konkreten Fall geht es um zwei Privatermittler einer Stuttgarter Detektei, die am Auto ihrer "Zielpersonen" einen GPS-Sender anbrachten. Damit erstellten sie Bewegungsprofile der Betroffenen. Für den BGH ist der Fall nach eigenen Angaben Neuland. Bisher habe sich das Gericht im Zusammenhang mit dem Datenschutz noch nicht mit einer solchen Konstellation befasst.
Das Landgericht Mannheim hatte die beiden Männer zu Bewährungsstrafen von jeweils 18 und acht Monaten verurteilt. Die Angeklagten seien nicht befugt gewesen, den GPS-Empfänger einzusetzen. Daraufhin waren die Detektive vor den BGH gezogen.
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