Bundesgerichtshof erlaubt Exhumierung für Vaterschaftstest
Karlsruhe - Dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung komme besondere Bedeutung zu, teilte das Gericht zur Begründung mit (Az.: XII ZB 20/14). Das "postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen" müsse hinter dem Recht der Kinder zurückstehen.
Der eheliche Sohn des Mannes wollte weder der Exhumierung zustimmen noch eigene DNA für den von der Frau gewünschten Vaterschaftstest zur Verfügung stellen.
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