Bundesgerichtshof erlaubt Exhumierung für Vaterschaftstest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Exhumierung eines 2011 verstorbenen Mannes für einen Vaterschaftstest erlaubt. Das Gericht gab der mutmaßlichen Tochter recht, die einen DNA-Test verlangt hatte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe - Dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung komme besondere Bedeutung zu, teilte das Gericht zur Begründung mit (Az.: XII ZB 20/14). Das "postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen" müsse hinter dem Recht der Kinder zurückstehen.

Der eheliche Sohn des Mannes wollte weder der Exhumierung zustimmen noch eigene DNA für den von der Frau gewünschten Vaterschaftstest zur Verfügung stellen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.