Bundesarbeitsrichter beschäftigen sich mit Pilotenmützen
Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt darüber, ob Lufthansa-Piloten durch eine Mützenpflicht diskriminiert werden. In letzter Instanz sollen die Bundesrichter entscheiden, ob der Kläger die sogenannte Cockpit-Mütze auf Flughäfen tragen muss.
Hintergrund ist eine Betriebsvereinbarung "Dienstbekleidung" der Fluggesellschaft, die männlichen Piloten eine Mützenpflicht in der Öffentlichkeit verordnet, weiblichen aber nicht. Frauen können, müssen sich aber die Mütze nicht auf das Haar setzen, wenn sie im für Passagiere zugänglichen Flughafenbereich unterwegs sind.
Der Pilot, der gegen die Pflicht zur Kopfbedeckung durch die Instanzen geklagt hat, sieht darin eine Benachteiligung wegen seines Geschlechts. Die Lufthansa kann dagegen nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts darin keine "unterschiedliche Wertigkeit der Geschlechter" erkennen. Das Arbeitsgericht Köln hatte dem Piloten recht gegeben, das Landesarbeitsgericht der Lufthansa. Der Versuch des Unternehmen, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa AG in Frankfurt.