Brustimplantate mit billigem Silikon: Urteil erwartet
Karlsruhe - Es geht um die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau gegen den TÜV Rheinland. Die Richter wollten ihr Urteil noch heute bekanntgeben. Die Klägerin verlangt von der Prüforganisation 40 000 Euro Schmerzensgeld.
Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, die Firma Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überwacht zu haben. 2010 war bekanntgeworden, dass PIP jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt hatte, anstatt mit dem dafür zugelassenen hochwertigen Material. Diese Billigimplantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.
Der Richterspruch könnte Signalwirkung für noch offene Prozesse haben. Es ist dem Senat zufolge aber auch möglich, dass das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt werden. Dann würden bis zu einem endgültigen deutschen Urteil noch Jahre vergehen. Nach Angaben des TÜV Rheinland gibt es derzeit noch etwa zehn offene Verfahren in unteren Instanzen.
"Ich möchte einfach Gerechtigkeit, denn so etwas kann man nicht einfach so hinnehmen", sagte die Klägerin in Karlsruhe. Der 64-jährigen aus der Vorderpfalz waren 2008 nach einer Operation zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten PIP-Implantate eingesetzt worden.
"Die entscheidende Frage ist, welche Pflichten zur Überprüfung, Überwachung und Kontrolle der TÜV hatte", sagte der Vorsitzende Richter Richter Wolfgang Eick in Karlsruhe. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Das ist notwendig für die Vergabe des europäischen Qualitäts-Siegels CE.
Silikonimplantate gälten wie etwa Herzkatheter als hochriskante Medizinprodukte, sagte der Anwalt der Klägerin in Karlsruhe. Der TÜV hätte PIP daher besonders sorgfältig überprüfen und etwa auch unangemeldet kontrollieren und die Geschäftsunterlagen einsehen müssen. Dann wäre der Betrug aufgefallen.
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Die Vorinstanzen hatten die Klage der 64-jährigen Frau abgewiesen: Der TÜV habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten, urteilte 2013 das Oberlandesgericht Zweibrücken. Ein TÜV-Sprecher sagte in Karlsruhe, man sei selber von PIP getäuscht worden.