Brustimplantat-Pfusch: Erster Prozess gegen PIP-Gründer

Hunderttausende Frauen mit Brustimplantaten leben seit 2010 in Angst vor gesundheitlichen Schäden. Jetzt beginnt ein erster Strafprozess gegen den Franzosen Jean-Claude Mas weil er nicht zugelassenen Kunststoff für Brustimplantate verarbeiten ließ. 
von  dpa

Hunderttausende Frauen mit Brustimplantaten leben seit 2010 in Angst vor gesundheitlichen Schäden. Jetzt beginnt ein erster Strafprozess gegen den Franzosen Jean-Claude Mas weil er nicht zugelassenen Kunststoff für Brustimplantate verarbeiten ließ. 

Paris – Kaum jemand hat zuletzt so vielen Frauen Angst und Sorgen bereitet wie der Franzose Jean-Claude Mas. Mit seinem Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) stellte er jahrlang illegal Brustimplantate aus billigem Industriesilikon her. Von diesem Mittwoch an muss er sich gemeinsam mit vier ehemaligen Mitarbeitern einem ersten Strafprozess stellen.

Den Angeklagten droht in dem Mammutverfahren mit rund 300 beteiligten Anwälten eine Verurteilung wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs. Die Ermittlungen wegen des Verdachts fahrlässiger Körperverletzung sind noch nicht abgeschlossen. Für weltweit Tausende Frauen geht es in dem Prozess zumindest um ein Stück Gerechtigkeit. Sie hatten im März 2010 mit Schrecken erfahren, dass PIP-Implantate als besonders reißanfällig gelten und deswegen vom Markt genommen werden.

Ende des Jahres 2011 folgte dann die absolute Horrornachricht: In einer beispiellosen Aktion empfahlen die französischen Gesundheitsbehörden betroffenen Frauen ein vorsorgliches Herausoperieren der PIP-Brustimplantate. In Deutschland und etlichen anderen Ländern wurden wenig später ähnliche Ratschläge erteilt. Auch ohne Risse könnte gesundheitsgefährdendes Silikon austreten, warnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Als mögliche Folgen gelten schwere lokale Entzündungen und Schwellungen der Lymphknoten. „Ein Alptraum“, kommentierten betroffene Frauen. Mehr als 5000 haben mittlerweile Anzeige erstattet. Die genau Zahl der Betroffenen ist unklar. Schätzungen gehen von weltweit bis zu einer halben Million Frauen aus.

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Viele Opfer beschäftigt vor allem die Frage, wie der Skandal so lange unentdeckt bleiben konnte. Rund 1600 von ihnen haben gemeinsam mit Händlern nicht nur Anzeige gegen PIP erstattet, sondern auch eine Zivilklage gegen den TÜV Rheinland eingereicht. Sie werfen dem mit der Zertifizierung der Implantate beauftragten Prüfdienstleister Schlamperei vor und fordern in einem Gerichtsverfahren in Frankreich insgesamt mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz.

Die Chancen auf einen Erfolg stehen allerdings schlecht. Der TÜV weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich selbst als Opfer. Er hat jüngst bereits am Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz den Prozess um die Schmerzensgeldklage eines deutschen Billig-Silikon-Opfers gewonnen. Die zuständige Richterin befand, dass der TÜV Rheinland weder zu unangemeldeten Kontrollen beim Implantate-Hersteller verpflichtet war, noch dazu, die Produkte selbst zu überprüfen. Seine Aufgabe bestand demnach darin, die Produktunterlagen sowie das Qualitätsmanagement-System des Herstellers zu prüfen.

Entlastet werden die deutschen Prüfer zudem durch die Aussagen des mittlerweile 73 Jahre alten PIP-Gründers Mas. In seinen Vernehmungen durch die Ermittler räumte er bereits ein, den TÜV jahrelang bewusst getäuscht zu haben. Um den Betrug zu vertuschen, habe er „routinemäßig“ alle verräterischen Dokumente und Container vor den Prüfern verstecken lassen. Dies sei problemlos möglich gewesen, weil der TÜV seine Besuche jeweils zehn Tage vorher ankündigte. „Ich wusste, dass dieses Gel nicht anerkannt war, aber ich habe es absichtlich gemacht, weil das PIP-Gel günstiger und von besserer Qualität war“, gab Mas zu Protokoll.

Rund eine Million Euro soll das Unternehmen jährlich durch den Betrug gespart haben. Den Vorwurf, die Frauen in Gefahr gebracht zu haben, will er sich allerdings nicht gefallen lassen. Von dem nicht zugelassenen Gel gehe keinerlei Gesundheitsgefahr aus, behauptet er. Den an diesem Mittwoch beginnenden Prozess wollen die Angeklagten noch vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn stoppen lassen. Angeblich wurde unter anderem bei der Vorladung von Mas ein Formfehler begangen. Verzweifelte Störfeuer, kommentiert die Gegenseite. Mas und den Mitangeklagten drohen im ersten Verfahren bis zu fünf Jahre Haft.

 

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