Brand in der Küche: BGH verhandelt über Schadensbeseitigung

Wer zahlt, wenn es in der Küche einer Mietwohnung gebrannt hat? Der Mieter oder der Vermieter? Diese Frage will der Bundesgerichtshof am Mittwoch klären.
von  dpa

Karlsruhe - In der Küche brennt es. Hinterher streiten sich Vermieter und Mieter: Der eine will die Renovierung der Wohnung nicht zahlen, der andere die Miete mindern. Welche Rechte Vermieter und Mieter in diesem Fall haben, will heute der Bundesgerichtshof (BGH) klären.

Worum geht es?

Um den Brandschaden in einer Mietwohnung. Die 12-jährige Tochter hatte das Feuer beim Kochen verursacht: Sie erhitzte Öl in einem Topf und verließ dann zeitweise die Küche. Das Öl entzündete sich, die Flammen schlugen aus dem Topf. Als Folge davon waren Decke und Wände der Küche beschädigt. In Mitleidenschaft gezogen waren auch andere Räume der Wohnung wie etwa das Bad.

Wie ging es weiter?

Die Wohnungsbaugesellschaft, der die Wohnung gehört, wollte die Beseitigung der Schäden nicht zahlen. Die Mieter seien schließlich selbst schuld an dem Brand und sollten auch selber zahlen. Auch ihre Gebäudeversicherung wollte die Gesellschaft nicht in Anspruch nehmen, weil dann die Prämien steigen würden.

Was geschah dann?

Die Mieter zogen vor Gericht. Sie wollten erreichen, dass die Gesellschaft zahlt. Außerdem wollten sie ihre Miete um 60 Prozent mindern. Argument der Mieter: Die Schäden in der Wohnung seien ein Mangel, der nach dem Gesetz zur Mietminderung berechtigt.

Was sagten die Vorinstanzen?

Die gaben den Mietern zum größten Teil recht. Die Gesellschaft muss demnach die Beseitigung der Schäden zahlen, die Mieter dürfen ihre Miete um 15 Prozent monatlich mindern.

Mit welcher Begründung?

Das Landgericht Bonn nahm eine komplizierte Aufrechnung gegenseitiger Pflichtverletzungen vor: Ein Vermieter muss demnach sein vermietetes Eigentum Instandhalten und demzufolge auch Brandschäden beseitigen. Die vermietende Gesellschaft hat diese Pflicht verletzt, indem sie mit Verweis auf die steigenden Prämien nicht ihre Versicherung eingeschaltet hat. Daher kann sie den Mietern auch nicht entgegen halten, diese wiederum hätten ihre Pflichten verletzt, indem sie den Brand verursacht hätten.

Was macht nun der BGH?

Die Gesellschaft ging in Revision. Der BGH muss nun klären, ob die Entscheidung des Landgerichts richtig war. Ein BGH-Urteil wird noch für Mittwoch erwartet.

Müssen Vermieter denn immer die Beseitigung der Brandschäden zahlen?

Das kommt darauf an: Wenn der Mieter den Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, hat er seine Mieter-Pflichten verletzt. Als Folge davon muss der Vermieter die Schadensbeseitigung nicht übernehmen.

Kommen Streitigkeiten über Brandschäden häufig vor?

Wohl eher nicht. "Unserer Erfahrung nach wickeln die Vermieter derartige Schäden ohne weitere Probleme mit ihrer Versicherung ab", sagt etwa Inka-Marie Storm von Haus & Grund. Für den Deutschen Mieterschutzbund machen solche Fälle höchstens ein Prozent der Beratungen aus. "Wenn überhaupt", sagt Mieterschutzbund-Geschäftsführer Claus Deese.

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