Bomben-Fall vor Bundesarbeitsgericht
Erfurt - Geklagt hat ein Mitarbeiter des niedersächsischen Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Er will für die Sprengung von 104 Wasserbomben auf einer Sandbank bei Wilhelmshaven im Jahr 2011 mehr als 59 000 Euro Gefahrenzulage. Das Land verweigert ihm diese bislang, da der Tarifvertrag eine Prämie nur für die Entschärfung und den Transport von Bomben mit Langzeitzündern vorsieht.
Die obersten deutschen Arbeitsrichter müssen nun zum Beispiel klären, ob eine Sprengung genauso gefährlich ist wie eine Entschärfung. Ein Gerichtssprecher sagte, einen vergleichbaren Fall habe es vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht noch nicht gegeben.