Blutbad von Schwalmtal: "Die mussten weg"

Der dreifache Mörder von Schwalmtal muss für 15 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht in Mönchengladbach verurteilte den 72-Jährigen am Dienstag wegen Mordes und ordnete seine Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie an.
Kaltblütig erschoss er bei einer Hausbesichtigung im niederrheinischen Schwalmtal zwei Rechtsanwälte und einen Gutachter: Nun muss Amokschütze Hans P. (72) den Rest seines Lebens in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus verbringen.
Das Mönchengladbacher Landgericht verurteilte den geständigen Rentner am Dienstag wegen dreifachen Mordes und des versuchten Mordes an einem weiteren Gutachter zu 15 Jahren Haft. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. „Er ist gefährlich und bleibt es weiterhin für alle, die jemals mit ihm zu tun haben sollten“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.
Am 18. August 2009 hatte der Rentner die zwei Rechtsanwälte und einen Immobiliengutachter aus dem Kreis Viersen erschossen, als diese für ein Treffen in das Haus seiner Tochter kamen. Auf einen weiteren Gutachter schoss der Rentner drei Mal. Der Mann robbte schwer verletzt aus dem Haus und überlebte.
Der Grund für die Bluttat: Das Haus der in Scheidung lebenden Tochter von Hans P. sollte zwangsersteigert werden. Hans P. sah sich und seine Tochter benachteiligt und machte dafür die beteiligten Anwälte und Gutachter verantwortlich. Es kam zum tödlichen Streit. Der Rentner aus Unna hatte an ein Komplott gegen seine Familie geglaubt und für die vermeintliche Verschwörung „unbarmherzig und ohne Reue“ Rache genommen, so der Vorsitzende Richter Becker.
Im Prozess hatte Hans P. die Tat gestanden. „Für mich war das richtig. Die mussten weg und Feierabend“, sagte er. „Die sind ja selber schuld gewesen.“ Der Täter sei zwar wegen seiner paranoiden Erkrankung und beginnender Demenz vermindert schuldfähig, so Becker. Er habe aber gewusst, was er anrichte. Wenn er nicht hätte nachladen müssen, hätte der 72- Jährige sogar vier Morde begangen, stellte Richter Becker fest. „In Hinrichtungsabsicht“ habe er sogar noch auf ein am Boden liegendes Opfer geschossen. Nach Ansicht von Staatsanwalt Stefan Lingens war das Blutbad „keine Amok-Tat, sondern geplanter Mord“.
Kritisch sah das Gericht die Rolle der 44-jährigen Tochter des Mörders. Obwohl ein Psychiater ihr dringend geraten hatte, ihren Vater von familiären Konflikten fern zu halten, habe sie ihn vermutlich „in seinem Wahn bestärkt“, sagte Beckers. Staatsanwalt Lingens kündigte an, dass gegen die Tochter ermittelt werde. Die Akten seien noch nicht geschlossen.
„Wir sind nicht unzufrieden mit dem Urteil“, sagte Verteidiger Siegmund Benecken. So seien eine lebenslange Strafe und die Strafhaft im Gefängnis zugunsten der Psychiatrie vermieden worden. Ihr Mandant sei „unbeirrbar in seinem Wahn“, dazu passe auch, dass er keine Reue zeige. In der Psychiatrie sei er besser aufgehoben als im Gefängnis.
ah