Blauer Dunst vor Gericht

Wer in der Wohnung stark raucht, kann schnell Ärger bekommen – mit den Nachbarn oder dem Vermieter. Häufig muss die Justiz entscheiden.
Potsdam/Rathenow Immer wieder kommt es zum Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Oft endet der vor einem Richter. Beispiele für Gerichtsurteile:
November 2013: Wohnungseigentümer haben kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf ihrem Balkon. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verbot damit dem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem seiner zwei Balkone, der direkt unter dem Schlafzimmerfenster des klagenden Miteigentümers liegt (Az.: 33 C 1922/13). Der Kläger hatte argumentiert, der Rauch beeinträchtige die für einen guten Schlaf notwendige Frischluft. Der Nachbar könne auch auf seinem anderen Balkon rauchen.
Lesen Sie ihr über das aktuellste Gerichtsurteil
Juli 2013: Der fristlose Rauswurf eines Rauchers aus einer Mietwohnung kann rechtmäßig sein, wenn der Qualm die Nachbarn stark belästigt. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden und damit zugunsten einer Vermieterin entschieden. Diese hatte dem Raucher den Vertrag gekündigt. Vom Qualm genervte Nachbarn hatten sich beschwert. Der gekündigte Mieter akzeptierte das Urteil (Az.: 24 C 1355/13) nicht und ging in Berufung. Diese wird derzeit vor dem Düsseldorfer Landgericht geprüft (Az. 21 S 240/13).
1997: Wer sich in einer Mietwohnung vom Tabakrauch des Nachbarn belästigt fühlt, kann die Miete mindern oder den Vertrag fristlos kündigen – sofern der Mangel nicht abgestellt werden kann. Das Amtsgericht Stuttgart gestand einer geplagten Familie eine Mietminderung um 20 Prozent zu, erkannte jedoch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung durch die Mieter (Az.: 6 C 1711/97). Im Berufungsverfahren entscheidet das Landgericht dagegen, eine solche Kündigung sei rechtens (Az.: 5 S 421/97).