Black Friday: Nicht auf diese vier Tricks reinfallen!

50 Prozent, 70 Prozent – wer dieser Tage in der Stadt oder im Netz unterwegs ist, wird hemmungslos gelockt. Aber: Risiken drohen.
von  Martina Scheffler
Die Verlockungen sind groß, trotz Inflation mal richtig zuzuschlagen. Doch es gibt einiges zu beachten.
Die Verlockungen sind groß, trotz Inflation mal richtig zuzuschlagen. Doch es gibt einiges zu beachten. © imago//imagebroker

Haben Sie auch schon die Hetzjagd auf die Black-Friday- und Cyber-Monday-Rabatte geplant? Für viele Schnäppchenfreunde sind das jetzt Großkampftage, doch risikolos ist das zumindest im Onlinehandel nicht, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. "Man sollte sich nicht verleiten lassen durch diesen Kaufdruck", sagt Simone Bueb, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, der AZ.

Black Friday: Vorsicht vor diesen Fallen

Falle 1: Verknappung Wer mit Formulierungen wie "Es schauen sich gerade x Leute das Produkt an" oder "Nur noch drei Stück verfügbar" konfrontiert werde, solle nicht gleich dem Druck nachgeben, rät Bueb.

Falle 2: UVP "Wir empfehlen außerdem, die Preise zu vergleichen und sich nicht von der UVP, der unverbindlichen Preisempfehlung, und deren Reduzierung blenden zu lassen", sagt Bueb. "Denn die UVP-Preise werden auch ohne Rabatttage von den wenigsten Händlern genommen, weil sie zu teuer sind."

Betrage der UVP etwa 100 Euro, setze der Händler meist 70 Euro an. Wenn die Ware dann zum Black Friday für 50 Euro angeboten werde, glaube der Kunde zu unrecht, die Hälfte gespart zu haben.

Immer wieder wird auch vermutet, manche Händler setzten Preise vor dem Rabatttag nach oben, um sie dann verlustfrei wieder reduzieren zu können. Dazu sei ihr aber nichts bekannt, sagt Expertin Bueb.

Falle 3: Rücksendung Ist dann ein Schnäppchen erworben worden, das aber doch nicht passt oder zuhause nicht mehr gefällt, sollten Verbraucher auf ihrem Recht bestehen. "Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware dann zurückschicken, merken sie häufig erst, dass der Händler etwa in Asien sitzt und dass sie die Kosten für die teure Rücksendung selbst tragen müssen", warnt Bueb.

Grundsätzlich sollten Verbraucher bei Internetkäufen ihr Widerspruchsrecht nutzen und unbedingt vor dem Kauf einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Widerrufsbelehrung werfen. "Der Händler ist verpflichtet anzugeben, ob der Käufer die Kosten einer Rücksendung selbst tragen muss und wohin das Paket gesendet werden soll."

Falle 4: Fake-Shop Schon beim Kauf selbst sollte man darauf achten, dass nicht nur eine Zahlung per Vorkasse möglich ist, sondern auch andere Zahlungsmöglichkeiten bestehen. "Ausschließliche Zahlungsmöglichkeit 'Vorkasse' weist auf einen Fakeshop hin", sagt Bueb. Ein weiterer Tipp sei, "Browserverlauf und die Cookies regelmäßig zu löschen, damit man nicht auf die Suche zugeschnittene Angebote erhält".

Außerdem könne man schauen, ob man Erfahrungen anderer Kunden mit dem Anbieter im Internet findet, um die Seriosität überprüfen zu können.

Black Friday 2021: 4,7 Milliarden Euro in Deutschland ausgegeben

Das Interesse am Black Friday scheint derweil in Hamburg am größten zu sein. Das Portal Vergleich.org hat Online-Suchanfragen verglichen. Demnach gab es in der Hansestadt gut 35.000 Suchanfragen pro 100.000 Einwohner. Bayern liegt mit gut 23.000 Suchanfragen auf dem fünften Platz.

2021 wurden laut Handelsverband Deutschland bundesweit 4,7 Milliarden Euro im Rahmen des Black Friday ausgegeben. Heuer wird eine Steigerung um eine Milliarde Euro erwartet. Die Tradition, am letzten Freitag im November Kunden mit Rabatten zu locken, stammt aus den USA und ist in Deutschland erst seit knapp zehn Jahren verbreitet.

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