BGH verhandelt über Sicherungsverwahrung für Sextäter

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Frage, ab welcher Schwere von Sexualstraftaten Sicherungsverwahrung verhängt werden darf.
dpa |
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Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Frage, ab welcher Schwere von Sexualstraftaten Sicherungsverwahrung verhängt werden darf.

Karlsruhe - Verhandelt wird der Fall eines über 60 Jahre alten Mannes, der schon mehrfach wegen sexueller Übergriffe bei Kindern verurteilt worden ist.

Zuletzt hatte er im Mai 2011 einer Vierjährigen sein Geschlechtsteil gezeigt und das Kind aufgefordert, es anzufassen. Das Landgericht München verurteilte den Mann zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Es verzichtete jedoch auf die Verhängung einer Sicherungsverwahrung, obwohl die Richter davon ausgingen, dass von dem Mann auch künftig weitere solche Taten zu erwarten seien. Diese Übergriffe seien aber nicht so schwerwiegend, dass sie ein Wegsperren nach dem Absitzen der Haftstrafe rechtfertigten.

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