BGH verhandelt über Entschädigung bei verpassten Flügen
Karlsruhe - Geklagt haben zwei Reisende, die im Januar 2010 von Berlin nach Madrid und von dort weiter nach Costa Rica fliegen wollten. Weil das Flugzeug in Berlin mit Verspätung abhob, verpassten sie ihren Anschluss in Madrid und konnten erst am folgenden Tag weiterfliegen. In den unteren Instanzen waren die Kläger unterlegen. Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass der Zubringer- und der Anschlussflug isoliert zu betrachten seien.
- Themen:
- Bundesgerichtshof
- Luftverkehr