BGH urteilt über Folgen für Flugpassagiere nach Vogelschlag
Karlsruhe - Am Vormittag wurden zwei Fälle verhandelt, bei denen Touristen erst mit großen Verspätungen ihre Rückreise antreten konnten, weil Vögel in das Triebwerk der Flieger geraten waren.
In den Vorinstanzen waren sie unterlegen. Die Gerichte werteten Vogelschlag als "außergewöhnlichen Umstand", für den die Fluggesellschaft nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck deutete in der Verhandlung an, dass er diese Auffassung durchaus für stichhaltig hält. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.
- Themen:
- Bundesgerichtshof