BGH-Urteil: Hokuspokus vor Gericht

Eine Kartenlegerin will Geld vom Kunden und bekommt Recht vom Bundesgerichtshof. Der stellt fest: Zauberei ist auch nur ein Geschäft.
von  Abendzeitung
Bibi Blocksberg hätte gute Karten, wenn sie ihre Dienste vermarkten wollte – das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Bibi Blocksberg hätte gute Karten, wenn sie ihre Dienste vermarkten wollte – das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. © dpa

KARLSRUHE - Eine Kartenlegerin will Geld vom Kunden und bekommt Recht vom Bundesgerichtshof. Der stellt fest: Zauberei ist auch nur ein Geschäft.

Das stand nicht in der Kristallkugel: Der Stuttgarter Kunde einer Wahrsagerin verweigerte der Frau 6700 Euro Honorar. Die Frau zog bis vor den Bundesgerichtshof – und bekam Recht: Grundsätzlich ist Wahrsagerei eine Dienstleistung wie jede andere, hieß es dort – und müsse auch honoriert werden (Aktz.: III ZR 87/10).

Der Mann, Mitte 40 und Messebauer, hatte der Wahrsagerin im Jahr 2008 mehr als 35000 Euro für ihre Beratung gezahlt. Seine damalige Freundin hatte sich von ihm getrennt und er war in einer Lebenskrise. Die Wahrsagerin beriet ihn mehrfach am Telefon und legte ihm die Karten. Schließlich sagte sich der Mann mit Hilfe einer Sektenberatung von der Kartenlegerin los. Die Frau habe ihn „schamlos ausgenutzt“, argumentierte der Anwalt des Mannes. Der BGH sah das anders: Menschen könnten sich sehr wohl dafür entscheiden, „irrationale“ Leistungen zu erkaufen. Ob das Honorar überhöht ist oder den guten Sitten widerspricht, muss jetzt aber ein anderes Gericht klären.

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