BGH-Urteil: Hokuspokus vor Gericht

Eine Kartenlegerin will Geld vom Kunden und bekommt Recht vom Bundesgerichtshof. Der stellt fest: Zauberei ist auch nur ein Geschäft.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bibi Blocksberg hätte gute Karten, wenn sie ihre Dienste vermarkten wollte – das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
dpa Bibi Blocksberg hätte gute Karten, wenn sie ihre Dienste vermarkten wollte – das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

KARLSRUHE - Eine Kartenlegerin will Geld vom Kunden und bekommt Recht vom Bundesgerichtshof. Der stellt fest: Zauberei ist auch nur ein Geschäft.

Das stand nicht in der Kristallkugel: Der Stuttgarter Kunde einer Wahrsagerin verweigerte der Frau 6700 Euro Honorar. Die Frau zog bis vor den Bundesgerichtshof – und bekam Recht: Grundsätzlich ist Wahrsagerei eine Dienstleistung wie jede andere, hieß es dort – und müsse auch honoriert werden (Aktz.: III ZR 87/10).

Der Mann, Mitte 40 und Messebauer, hatte der Wahrsagerin im Jahr 2008 mehr als 35000 Euro für ihre Beratung gezahlt. Seine damalige Freundin hatte sich von ihm getrennt und er war in einer Lebenskrise. Die Wahrsagerin beriet ihn mehrfach am Telefon und legte ihm die Karten. Schließlich sagte sich der Mann mit Hilfe einer Sektenberatung von der Kartenlegerin los. Die Frau habe ihn „schamlos ausgenutzt“, argumentierte der Anwalt des Mannes. Der BGH sah das anders: Menschen könnten sich sehr wohl dafür entscheiden, „irrationale“ Leistungen zu erkaufen. Ob das Honorar überhöht ist oder den guten Sitten widerspricht, muss jetzt aber ein anderes Gericht klären.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.