BGH-Urteil: Dashcam als Beweismittel vor Gericht zugelassen - mit Ausnahmen

Nun ist es amtlich! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweis vor Gericht zu. Doch es gibt eine Begrenzung.
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Paukenschlag! Das BGH urteilt, dass Dashcams für Beweise teilweise zugelassen sind.
dpa Paukenschlag! Das BGH urteilt, dass Dashcams für Beweise teilweise zugelassen sind.

Karlsruhe -  Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden.

Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (VI ZR 233/17). Die Aufnahmen von sogenannten Dashcams dürfen demnnach bei Unfall-Prozessen genutzt werden.

Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permante Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Dashcam-Urteil: Autofahrer wollte seine Unschuld beweisen

Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese.

Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH sah dies nun anders.

Der Ausgang des Verfahrens wurde von Verkehrsexperten mit Spannung erwartet. Die Rechtslage war bis jetzt unklar, die Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt.

Lesen Sie hier: Münchnerin lässt Dashcam laufen - und muss Strafe zahlen

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