BGH stärkt Rechte der Mieter bei Modernisierung
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Mieter bei Modernisierungsvorhaben. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil muss ein Mieter eine solche Maßnahme nicht unbedingt dulden, wenn er selbst zuvor mit Zustimmung des Vermieters die Wohnung renoviert hat.
Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter eine Wohnung an eine Zentralheizung anschließen, in der ein Mieter die alten Kohleöfen schon durch eine Gasetagenheizung ersetzt hatte (AZ: VIII ZR 110/11 - Urteil vom 20. Juni 2012). Der BGH wies die Sache an das Landgericht Berlin zurück, das nun klären muss, ob durch eine neue Zentralheizung in größerem Maß Energie eingespart wird. Nur wenn dies der Fall ist, müsste der Mieter doch den Einbau dulden und bezahlen. Letzteres aber nur, wenn er dadurch nicht unzumutbar belastet wird.
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