BGH prüft Renovierungen von Mietwohnungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute womöglich grundsätzliche Fragen rund um die Renovierung von Mietwohnungen klären. Dem Gericht liegen drei Fälle vor, in denen Vermieter ihre Ex-Mieter auf Schadenersatz verklagt haben, weil diese beim Auszug die Wohnung nicht instand gesetzt haben.
Karlsruhe -In einem Fall soll eine Raucherin alle Ausbesserungsarbeiten ersetzen, obwohl sie laut Mietvertrag nur einen Teil tragen müsste. Die Urteile werden noch für Mittwoch erwartet.
Die sogenannten Schönheitsreparaturen haben den BGH schon sehr oft beschäftigt, denn sie führen sehr häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Umstritten sind dann die Wirksamkeit der Vertragsklauseln, in denen die Mieter zur Übernahme der Renovierung verpflichtet werden.
So ist es auch in den Fällen, die dem BGH jetzt vorliegen. Umstritten ist unter anderem, ob die Wohnungen beim Einzug überhaupt renoviert übergeben worden waren und welche Folgen sich daraus ergeben könnten.
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In einem Fall etwa bekam ein Berliner Mieter zunächst zwei Wochen Miete erlassen, weil er beim Einzug drei Zimmer selbst strich. Beim Auszug gab es dann Streit um die Frage, ob er unzumutbar dadurch belastet wurde, dass er laut Mietvertrag die anfänglichen und fortlaufenden Renovierungen stemmen sollte.
Im Raucherfall verpflichtete das Landgericht Hannover die Mieterin zur Zahlung von rund 3600 Euro für Renovierungen. Die Wohnung sei nach den drei Jahren so von Rauch- und Nikotinablagerungen überzogen, dass das nicht vom Vermieter akzeptiert werden müsse, hieß es.
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