BGH nimmt Berechnung von Abschleppdienst unter die Lupe
Karlsruhe - Dabei geht es um die Höhe des Betrages, den ein bayerischer Autofahrer zahlen musste, um sein von einem Privatparkplatz in München abgeschlepptes Fahrzeug zurückzubekommen. Das bundesweit tätige Unternehmen Parkräume KG verlangte dafür einen Schadenersatz von 250 Euro.
Das Amtsgericht München befand nach einer Klage des Autofahrers, dass dieser von den entstandenen Kosten nur 100 Euro zu tragen habe. Das Landgericht München setzte den Betrag mit 175 Euro an. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Revision ein. Dabei geht es auch um die Anwaltskosten des Klägers.
Mit einer Entscheidung des für Grundstücksfragen zuständigen V. Zivilsenats wird noch am Freitag gerechnet.