BGH: Baum darf bleiben

Sie wollten Licht und Sonne auf ihrem Grundstück für sich und ihre kleinen Bonsais. Vor dem Bundesgerichtshof scheiterte ein Ehepaar jedoch mit seiner Forderung an die Stadt Bielefeld, deswegen zwei hohe Eschen in einem öffentlichen Park zu fällen, die Schatten auf das Grundstück werfen.
Karlsruhe - Die Kammer sah in dem Fall keinen Anlass, die ständige Rechtsprechung zu ändern. Demnach müssen sogenannte negative Emissionen - etwa wenn Bäume oder Bauten Licht und Luft abhalten - geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich sind. Die Kläger waren zuvor bereits vor dem Landgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert.