Bewährungsstrafe für Arbeitsvermittler
Stuttgart - Wegen sexueller Nötigung im Dienst ist ein 62-jähriger Ex-Jobvermittler zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem muss der Mann 10 000 Euro Strafe zahlen - wegen Bestechlichkeit und Nötigung in besonders schwerem Fall. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sagten nach dem Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts am Montag, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.
Der 62-Jährige hatte zwei Ex-Prostituierte in seinem Dienstzimmer unter anderem angefasst und Sex verlangt. Dafür stellte er ihnen Jobs in Aussicht. Der Mann hatte die Taten gestanden und sich bei seinen Opfern entschuldigt.
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