Betrunken mit Segway unterwegs - Führerschein weg

Ein Hamburger war alkoholisiert auf einem Segway unterwegs. Jetzt ist der Führerschein weg und eine Geldstrafe wurde ihm aufgebrummt. Seine Argumentation wurde vor Gericht entkräftigt.
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Ein Segway zählt zu den Kraftfahrzeugen.
dpa Ein Segway zählt zu den Kraftfahrzeugen.

Hamburg - Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro zahlen und seinen Führerschein abgeben.

Das Hanseatische Oberlandesgericht habe eine Revision des 50 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts verworfen, sagte am Montag ein Gerichtssprecher. Es sei dabei im Wesentlichen um die Frage gegangen, ob ein Segway ein Kraftfahrzeug ist. Bei einem solchen liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille.

Alkoholgrenze wie beim KFZ

Eine Blutprobe bei dem Fahrer des einachsigen Elektrorollers hatte 1,5 Promille ergeben. Der 50-Jährige argumentierte, für ihn gelte die gleiche Alkoholgrenze wie für Rad- und E-Bike-Fahrer, nämlich 1,6 Promille. Das Gericht stellte in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2016 aber fest, dass ein Segway ein "durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug" ist, also ein Kraftfahrzeug. Segway-Fahrer brauchen auch einen Mofaführerschein und müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Der 50-Jährige war in den frühen Morgenstunden des 30. Dezember 2015 von einer Billardhalle in Hamburg-Bergedorf auf dem Gehweg nach Hause unterwegs gewesen. Als er sich noch Zigaretten aus einem Automaten ziehen wollte, beobachtete ihn eine Polizeistreife. Die Beamten nahmen ihn mit auf die Wache und veranlassten eine Blutprobe.

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