Berlin bremst Bierbikes im Bezirk Mitte

Es hat Platz für bis zu 16 Mitfahrer und für viel Bier - bis zu 30 Liter davon kann das sogenannte Bierbike mitführen. Nun sollen die rollenden Partytheken aus Berlins historischer Mitte verschwinden.
von  dpa

Berlin -  "Der Stadtrat hat entschieden, dass es für Bierbikes nur noch eine eingeschränkte Sondernutzung in Mitte geben wird", sagte der Baustadtrat des Bezirks, Carsten Spallek (CDU). Damit dürfen die großen Fahrräder mit eingebautem Tresen zwar weiterhin fahren. Doch die Hauptstraßen rund um den Alexanderplatz, der Boulevard Unter den Linden, Friedrichstraße, Gendarmenmarkt, Leipziger Straße/Potsdamer Platz, das Regierungsviertel und rund ums Brandenburger Tor wären ihnen verwehrt.

Nur sind genau diese Gegenden für die Bierbike-Fahrer interessant. "In der Hauptstadt buchen zu 80 Prozent Touristen aus aller Welt eine Sight-Seeing-Tour mit dem Bierbike", sagte Bierbike-Geschäftsführer Ulrich Hoffmann-Elsässer der Nachrichtenagentur dpa. "Wenn wir künftig tatsächlich nur noch in Nebenstraßen fahren dürfen, kann ich dichtmachen." Bisher habe er auf seinen im Frühjahr gestellten Antrag auf Sondernutzung aber überhaupt keine Antwort vom Bezirk Mitte bekommen, bemerkte Hoffmann-Elsässer. Von den neuen Plänen des Baustadtrates wisse er nur aus der Presse.

Dass die Radler betrunken unterwegs seien und den Verkehr gefährdeten, bestreitet der Betreiber. In viereinhalb Jahren Geschäftszeit habe es bei mehr als 3000 Touren nur einen Unfall wegen Alkohols gegeben. Inzwischen würden vor jeder Fahrt drei Teilnehmer auf ihren Promillewert getestet. Liegt dieser bei mehr als 0,2 Promille gibt es nur alkoholfreies Bier oder die Fahrt fällt aus.

Formal werden Bierbikes wie etwa öffentliche Veranstaltungen eingestuft und müssen mit einer Sondernutzungserlaubnis genehmigt werden. Das kostet 50 Euro im Monat. Baustadrat Spallek würde die Bierbikes lieber ganz verbieten. "Nicht jede Form des Tourismus ist förderlich für Berlin", sagte er der dpa.

Die neue Regelung gilt nur für Mitte, da jeder Bezirk getrennt entscheidet. Eine stadtweite Lösung sei mit dem Senat nicht möglich gewesen, sagte Spallek. Der Senat und der Bezirk Mitte lehnten Bierbikes in der Vergangenheit zwar einhellig ab, jedoch stritten sie über die Verantwortlichkeiten. 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, die Sondernutzung dürfe nur verwehrt werden, wenn ein öffentliches Interesse dagegen stehe. Das wiederum hätte Spallek zufolge die Senatsverwaltung definieren müssen.

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