Behandlungsfehler: Wenn der Arztbesuch krank macht

Wenn ein Arzt die falsche Behandlungsmethode wählt, kann das für Patienten schwere gesundheitliche Schäden bedeuten. Wir erklären, was bei Behandlungsfehlern zu tun ist.
von  Lisa Marie Albrecht
Die meisten Fehler vermuten Patienen bei Chirurgen, Orthopäden und Zahnärzten.
Die meisten Fehler vermuten Patienen bei Chirurgen, Orthopäden und Zahnärzten. © AOK Bayern

Laut AOK bestätigt sich jeder siebte Verdacht auf Behandlungsfehler. Was Sie tun können, wenn der Mediziner pfuscht.

München – Wir vertrauen darauf, dass sie das Beste für unsere Gesundheit tun – doch auch sie sind nicht frei von Fehlern. Wer sich in die Obhut von Ärzten begibt, kann durch eine falsche Behandlung großen Schaden nehmen. Und das passiert nicht so selten, wie man glauben mag: Die AOK Bayern verzeichnet von 2000 bis 2014 31 824 Erstberatungen zum Thema Behandlungsfehler.

In 13 731 Fällen wurden Gutachten erstellt, von denen 4 665 einen Behandlungsfehler bestätigten. Bezogen auf die Anfragen eine Quote von 15 Prozent – jeder siebte vermutete Behandlungsfehler stellt sich als tatsächlicher heraus.

Die häufigsten Fehlerberatungen bezogen sich auf den Bereich Chirurgie (11. 359 Fälle). Für AOK-Vorstand Dr. Helmut Platzer keine Überraschung: „Es ist nun mal ein sehr handwerklicher Bereich der Medizin, der die größten Chancen hat, etwas falsch zu machen“, sagt er.

Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet, der ihn gesundheitlich beeinträchtigt und er Entschädigung einfordern möchte, fühlt er sich oft, als würde er „gegen Windmühlen kämpfen“, weiß Melanie Ross. Sie gehört zur AOK Patientenberatung, die seit 15 Jahren Versicherte in Sachen Behandlungsfehler hilft.

Was also kann man tun, wenn man den Verdacht auf Ärztepfusch hat? Wichtig ist schnelles Handeln: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Krankenkasse ist erste Anlaufstelle, denn dort kann vom Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt werden. Spätestens, wenn dieses Gutachten den Fehler bestätigt, sollte man sich rechtlichen Beistand holen.

Manuel Soukup, Fachanwalt für Medizinrecht, rät jedoch wann immer möglich zur außergerichtlichen Einigung, bei der eine Kompensation mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes oder dessen Einrichtung verhandelt wird.

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