Behandlungsfehler: Schönheitschirurg muss ins Gefängnis

Ein Berliner Schönheitschirurg machte gleich eine ganze Reihe von Fehlern, seine Patientin starb schließlich. Dann versuchte er nach Auffassung des Berliner Landgerichts auch noch, das Geschehene zu "vertuschen". Jetzt sprach die Kammer ihr Urteil.
von  Abendzeitung
Chirurg bei der Arbeit
Chirurg bei der Arbeit © dpa

BERLIN - Ein Berliner Schönheitschirurg machte gleich eine ganze Reihe von Fehlern, seine Patientin starb schließlich. Dann versuchte er nach Auffassung des Berliner Landgerichts auch noch, das Geschehene zu "vertuschen". Jetzt sprach die Kammer ihr Urteil.

Nach einem tödlichen Behandlungsfehler muss ein Berliner Schönheitschirurg wohl für viele Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verurteilte den 60-Jährigen am Montag unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der komplizierte Fall hatte sich bereits vor vier Jahren ereignet und die Justiz jahrelang beschäftigt.

Der Mediziner hatte in seiner Praxis eine Frau operiert und machte nach Einschätzung von Sachverständigen dabei schon Fehler. Zudem erlitt die Frau während der OP einen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Der Arzt konnte sie wiederbeleben, ließ sie aber erst sieben Stunden später ins Krankenhaus bringen. Dort starb sie wenige Tage später.

Entgegen dem ärztlichen Standard operierte der Chirurg vier Stunden lang, ohne dass ein Anästhesist dabei war, wie das Gericht feststellte. Dies wäre nach Aussagen von medizinischen Sachverständigen aber unbedingt notwendig gewesen. Außerdem hätte er die 49-Jährige nach der erfolgreichen Reanimation dringend auf eine Intensivstation verlegen müssen, urteilte das Gericht.

Die Meinung des Angeklagten, dass die Patientin nicht transportfähig gewesen sei und sich ihr Zustand kontinuierlich verbessert habe, sei durch die Aussagen der Sachverständigen und der Mitarbeiter in der Praxis widerlegt, erklärte das Gericht. Der Arzt hätte es als profunder Mediziner besser wissen müssen, meinte der Vorsitzende Richter.

Mehr noch: Nach Auffassung des Gerichts hatte der Chirurg das Geschehen gegenüber dem Ehemann und dem medizinischen Personal im Krankenhaus „systematisch heruntergespielt und vertuscht“. Außerdem habe er versucht, eine Zeugin zu beeinflussen.

Das Gericht sah in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil die schweren Vorwürfe gegen den Chirurgen bestätigt und verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Von der Haftstrafe gilt ein Jahr aus formalen Gründen allerdings bereits als verbüßt. Außerdem ordneten die Richter ein vierjähriges Berufsverbot an. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich. (apn)

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