Behandlungsfehler: Junge behindert - Arzt soll zahlen

Wegen einer Fehldiagnose mussten dem heute siebenjährigen Jeremy Beine und Fingerglieder amputiert werden.
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Wegen einer Fehldiagnose mussten dem heute siebenjährigen Jeremy Beine und Fingerglieder amputiert werden. In dem Prozess um den Behandlungsfehler hat das Kieler Landgericht einen Kinderarzt aus Neumünster grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.

Kiel - Er habe einen groben Behandlungsfehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Höhe der Ansprüche des Jungen müssten in weiteren Verhandlungen ermittelt werden, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Rudolf Stein.

Die Familie des Jungen fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens einer Million Euro. Der Arzt und dessen Haftpflichtversicherung bestreiten den Kunstfehler.

Das damals zwei Jahre alte Kind war im Jahr 2007 Notfallpatient des Mediziners. Der Arzt diagnostizierte statt einer Gehirnhautentzündung nur einen Magen-Darm-Infekt und schickte Eltern und Kind mit einem Rezept wieder nach Hause. Der Junge erlitt kurz darauf eine schwere Sepsis und fiel ins Koma. Ärzte der Uni-Klinik Lübeck kämpften zwei Monate um das Leben des Kindes. Um ihn zu retten, mussten Beine und Fingerglieder amputiert werden.

"Der Arzt verkannte durch unzureichende Befunderhebung eine Meningitis", stellte der Vorsitzende Richter Hans-Rudolf Stein unter Berufung auf mehrere Sachverständigen-Gutachten fest. "Dadurch konnte sich eine bakterielle Meningokokken-Sepsis entwickeln." Der Arzt hätte demnach eine Blutuntersuchung anordnen müssen, die nach aller Wahrscheinlichkeit die bakterielle Infektion nachgewiesen hätte, sagte Stein. Er habe demnach einen groben Behandlungsfehler begangen.

Jeremys Anwalt Frank Albert Sievers sprach von einem "ersten wichtigen Etappensieg". Der Arzt und dessen Haftpflichtversicherung bestreiten aber einen Kunstfehler. Sie können den Richterspruch mit einer Berufung anfechten. Die Versicherung wollte noch am Freitag Stellung nehmen.

Sollten der beklagte Kinderarzt und dessen Haftpflichtversicherung gegen das Urteil in Berufung gehen und oder später sogar Revision einlegen, könnten bis zur Rechtskraft noch Jahre vergehen, sagte Sievers. Solange trägt die Krankenversicherung des Jungen die Behandlungskosten.

Jeremys Rechtsanwalt kündigte für den Fall, dass das Urteil mit Berufung angefochten wird, eine Klageerweiterung an. "Dann machen wir noch weitere Ansprüche geltend", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Dabei ginge es "um einen namhaften siebenstelligen Betrag". Sievers rief Arzt und Versicherung "im Interesse aller Beteiligten zu einer einvernehmlichen Regelung" auf.

Der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Jurist kämpft seit Jahren um Entschädigungszahlungen für das Kind. Nachdem gütliche Einigungen scheiterten, reichte er 2010 schließlich Klage gegen den Arzt und dessen Haftpflichtversicherer ein.

Eine Sprecherin der Haftpflichtversicherung hatte am Donnerstag schriftlich erklärt, bei Jeremy handele sich "um einen ganz besonders tragischen Fall, den wir alle zutiefst bedauern". Man habe aber die Verpflichtung, etwaige Ansprüche gegen den Arzt genau zu prüfen.

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